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AB 1. JÄNNER

ORF-Gebühr 2024: Das passiert, wenn man nicht zahlt!

ORF-Gebühr 2024: Das passiert, wenn man nicht zahlt!
(FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl/Unknown author)
2 Min. Lesezeit |

Ab dem 1. Jänner 2024 wird jeder Haushalt in Österreich zur Kassa gebeten. Eine neue ORF-Gebühr in Höhe von mindestens 183,60 Euro pro Jahr tritt in Kraft. Diese Änderung ist das Resultat eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs, der die bisherige GIS-Struktur als mangelhaft beurteilte. Die Gebühr ist fällig, unabhängig davon, ob ein Fernsehgerät im Haushalt vorhanden ist oder nicht.

Die Gebührenstruktur variiert je nach Bundesland. In Tirol werden 220,32 Euro jährlich fällig, im Burgenland 238,80 Euro, in Kärnten ebenfalls 238,80 Euro und in der Steiermark 240 Euro. Ein zusätzlicher Beitrag zum Landesbudget kommt hinzu, wodurch die Jahressumme auf bis zu 240 Euro ansteigt.

Das bisherige GIS wird durch das „OBS – ORF-Beitrags Service“ ersetzt. Dieses wirbt auf TikTok für den neuen ORF-Beitrag: „Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen.“ Für weitere Informationen wird auf die Seite orf.beitrag.at verwiesen. Dort heißt es: „Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.“

Was passiert, wenn man die ORF-Gebühr nicht zahlt?

GIS-Rechtschefin Doris Vogelsinger erklärte, dass Nichtzahler „im ganz normalen Mahnverfahren“ landen würden. Selbst nach einer Mahnung bleibt noch Zeit, auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren. Die Mahnverfahren beginnen „weit im Jahr 2024“.

Für jene Haushalte, die bereits von der GIS befreit waren, ändert sich nichts. Sie bleiben auch von der neuen ORF-Gebühr befreit. Unter gis.at/befreiungsrechner kann man prüfen, ob man der Haushaltsgebühr entgeht.

Für Haushalte, die bisher die GIS-Gebühr gezahlt haben, ändert sich ebenfalls nichts. Wie der ORF erklärte: „Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System“.

Es besteht allerdings „Handlungsbedarf“ bei bisherigen Nicht-Zahlern: „So muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist“, so der ORF.

Die neue ORF-Gebühr 2024 wird also alle Haushalte in Österreich betreffen, unabhängig davon, ob sie ein Fernsehgerät besitzen oder nicht. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls zu handeln.