Die Zeiten des GIS-Versteckspiels sind vorbei! – So könnte man die Neuerungen des ORF-Gesetzes zusammenfassen, das mit dem 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz wird die bisherige Praxis, sich vor der GIS-Gebühr zu drücken, Geschichte. Ab sofort heißt es für alle Haushalte in Österreich: Zahlen, bitte!
Die GIS, die Gebühren Info Service GmbH, verwaltet die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich. Sie hat kürzlich in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass alle Haushalte gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich bei ihr anzumelden. Wer das Schreiben ignoriert und sich nicht anmeldet, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Laut einem Bericht von „heute.at“ werden den Nicht-Anmeldern 183,60 Euro in Rechnung gestellt – die Jahresgebühr für den ORF.
neue Regelung
Die neue Regelung bedeutet auch, dass man nicht mehr die Möglichkeit hat, zu entscheiden, in welchen Monatsabständen die ORF-Gebühr bezahlt wird. Wer sich nicht anmeldet, bekommt ab Jänner die Vorschreibung mit dem Jahresbeitrag. Es gibt allerdings eine Alternative für diejenigen, die nicht in der Lage sind, den gesamten Betrag auf einmal aufzubringen: Die Teilzahlungsvariante. Hierfür muss man ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen, das es ermöglicht, die Gebühr in zwei, sechs oder zwölf Monatsraten zu bezahlen.
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