Ein Neugeborenes fällt zu Boden, ein Arzt steht vor Gericht – ein Fall, der Medizin und Justiz gleichermaßen aufwühlt.
In einem Krankenhaus im tschechischen Česká Lípa kam es im Jahr 2022 zu einem folgenschweren Vorfall unter der Geburt: Ein Arzt versäumte es, ein Neugeborenes aufzufangen, woraufhin das Kind zu Boden fiel und einen Schädelbruch erlitt. Das Bezirksgericht Česká Lípa verurteilte den Mediziner zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe sowie zu einer Entschädigungszahlung von 14.000 Euro an die Familie des Kindes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Berufung bleibt möglich.
Gutachten entscheidend
Das Gericht befand den Arzt der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Der Mediziner hatte zu seiner Verteidigung angegeben, es habe sich um eine „Projektilgeburt“ gehandelt und er sei zum Zeitpunkt des Vorfalls mit einer anderen Komplikation beschäftigt gewesen. Dieser Einwand überzeugte das Gericht jedoch nicht.
Ausschlaggebend war ein Gutachten der Uniklinik Prag, dem zufolge der Arzt die bestehenden Risiken unterschätzt und es versäumt hatte, rechtzeitig eine Hebamme hinzuzuziehen. Neben der Bewährungsstrafe wurde er verpflichtet, der Familie des Neugeborenen Schadenersatz zu leisten, um die entstandenen Kosten und den erlittenen Schaden zumindest finanziell auszugleichen.
Folgen & Debatte
Das betroffene Mädchen musste nach der Geburt mehrere Wochen stationär behandelt werden. Berichten zufolge hat es keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden davongetragen. Der Vorfall hat in medizinischen wie auch in juristischen Fachkreisen eine Debatte darüber ausgelöst, wie mit derartigen geburtshilflichen Komplikationen umzugehen ist und welche Sorgfaltspflichten dabei gelten.
Da der Verurteilte die Möglichkeit hat, das Urteil anzufechten, könnte sich der Rechtsstreit noch weiter in die Länge ziehen.