Ein Bundesrichter hat Klagen gegen Sean „Diddy“ Combs abgewiesen, doch Sexhandelsvorwürfe bleiben bestehen. Der Fall wird fortgesetzt.
Ein Bundesrichter hat kürzlich entschieden, dass einige der Klagen von Rodney „Lil Rod“ Jones gegen Sean „Diddy“ Combs abgewiesen werden. Insbesondere die Vorwürfe der Erpressung und des Vertragsbruchs konnten vor Gericht nicht bestehen. Dennoch bleibt ein bedeutender Teil der umfangreichen Klage bestehen, da der Antrag von Combs und seinen Mitangeklagten, darunter seine Stabschefin Kristina Khorram, nicht in vollem Umfang erfolgreich war. Somit wird der Fall in einer abgespeckten Form weitergeführt.
In einem ausführlichen 31-seitigen Urteil erklärte US-Bezirksrichter J. Paul Oetken, dass Jones nicht nachweisen konnte, dass sein Geschäft oder Eigentum durch einen Verstoß gegen das Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) geschädigt wurde. Der Richter stellte fest, dass die behauptete Nichtzahlung für Jones‘ Arbeit an Combs‘ Love Album keinen direkten Zusammenhang mit Erpressungstätigkeiten habe. Folglich wurden die Anschuldigungen der organisierten Kriminalität gegen Combs, sein Unternehmen Combs Global und Khorram zurückgewiesen.
Vertragsbruch und Emotionale Belastung
Der Richter betonte, dass die Nichteinhaltung des Vertrags durch Combs nicht die Voraussetzungen für einen RICO-Verstoß erfülle. Selbst wenn dieser Vertragsbruch auf Jones‘ Weigerung zurückzuführen wäre, an einem vermeintlichen Erpressungssystem teilzunehmen, reiche dies nicht aus. Darüber hinaus wurde Jones‘ Klage wegen Vertragsbruchs abgewiesen, da nach New Yorker Recht ein Vertrag, der nicht innerhalb eines Jahres erfüllt werden kann, schriftlich sein muss, um durchsetzbar zu sein. Auch die Klagen wegen emotionaler Belastung wurden als unzureichend abgelehnt.
Dennoch können die Vorwürfe des Sexhandels gegen Combs und Khorram weiter verfolgt werden. Ebenso bleiben die Klagen wegen sexueller Übergriffe und Haftung für das Betriebsgelände gegen Combs bestehen, während die Anklage wegen Menschenhandels in Bezug auf Combs Global abgewiesen wurde.
Jones‘ Anwalt, Tyrone Blackburn, feierte das Urteil als Sieg und betonte, dass der Fall noch nicht abgeschlossen sei. Er forderte Combs und Khorram auf, sich auf eine eidesstattliche Aussage vorzubereiten. Vertreter von Combs und Khorram haben bislang nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme reagiert.
Combs hat über seine Anwälte jegliches Fehlverhalten bestritten und betont, dass die Klagen nichts daran ändern werden, dass er nie jemanden sexuell belästigt oder ausgebeutet habe. Auch Khorram wies die Vorwürfe zurück und erklärte, sie habe nie sexuelle Übergriffe geduldet oder unterstützt.
Sexhandel und Prozessbeginn
Richter Oetken stellte fest, dass Jones‘ Klage die Anforderungen in Bezug auf Verstöße gegen staatliche Gesetze und Gesetze zum Sexhandel erfülle. Combs wird vorgeworfen, Jones dazu gebracht zu haben, kommerzielle sexuelle Handlungen zu erbitten und durchzuführen, und ihm wirtschaftliche Vorteile versprochen zu haben, die nie eintraten, während er gleichzeitig mit Gewalt drohte.
Combs, der derzeit wegen Sexhandels, Verschwörung zur Erpressung und Transport zur Prostitution angeklagt ist, könnte im Falle einer Verurteilung eine Strafe von 15 Jahren bis lebenslänglich erhalten. Der Prozessbeginn ist für den 5. Mai angesetzt.
Die Klagewelle gegen Combs begann im November 2023 mit der Klage seiner Ex-Freundin Casandra „Cassie“ Ventura und führte im September zur strafrechtlichen Anklageerhebung gegen ihn.