Ein US-Unternehmen übernimmt ein Schlüsselprojekt der Energieversorgung – Bosniens Parlament hat dafür grünes Licht gegeben.
Das Föderationsparlament Bosnien und Herzegowinas hat ein Gesetz verabschiedet, das den rechtlichen Rahmen für den Bau der Gaspipeline „Südliche Verbindung Bosnien und Herzegowina und Republik Kroatien“ grundlegend neu gestaltet. In einer außerordentlichen Sitzung des Völkerhauses stimmten 61 Delegierte für die Änderung, drei dagegen, einer enthielt sich. Das Abgeordnetenhaus hatte dem Gesetz bereits am 8. April in gleicher Zusammensetzung einer Sondersitzung mit 79 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Neuer Investor
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist ein Wechsel beim Investor: Nicht länger das staatliche Unternehmen BH Gas soll das Projekt umsetzen, sondern die in Sarajevo registrierte Gesellschaft AAFS Infrastructure and Energy d.o.o., die sich vollständig im Besitz des amerikanischen Unternehmens AAFS Infrastructure and Energy LLC befindet. Genau daran entzündete sich der Widerstand der Partei für Bosnien und Herzegowina (SBiH), deren Mitglieder in beiden Kammern gegen das Gesetz stimmten. Sie kritisierten, dass ein erfahrenes staatliches Unternehmen zugunsten eines privaten Investors ohne nennenswerte Referenzen aus dem Projekt gedrängt werde.
Das US-Unternehmen wurde Ende 2025 gegründet. Föderationsminister Vedran Lakic verteidigte die Entscheidung mit dem Hinweis, dass BH Gas das Projekt trotz seiner gesetzlich verankerten Rolle bislang nicht realisiert habe. „Das ist ein dringendes Bedürfnis“, betonte er und verwies zugleich auf die von der Europäischen Union angekündigte Einstellung russischer Gaslieferungen mit 1. Jänner 2028. Die amerikanischen Partner hätten in einer Absichtserklärung ihre finanzielle Bereitschaft zum Bau der Pipeline bekundet, was auch im Interesse der Föderation liege.
Geplante Trassen
Die geplante Trasse verläuft von Tomislavgrad über Suica, Kupres, Bugojno bis nach Novi Travnik und Travnik sowie auf einer zweiten Route von Posusje über Grude und Siroki Brijeg nach Mostar. Ergänzend sind Abzweigungen für Livno, Gornji Vakuf-Uskoplje, Donji Vakuf und Jajce sowie eine Verbindung nach Capljina vorgesehen. Neu hinzugekommen ist außerdem eine Route von Kladanj nach Tuzla, die nach Angaben des Ministers die Gasversorgung im Industriegürtel der Föderation erschließen und das Wärmekraftwerk Tuzla anbinden soll.
Das Flüssiggas soll aus westlicher Richtung über Kroatien in die Föderation gelangen, weshalb auch mit Zagreb eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Die Regierung der Föderation BiH hat nach eigenen Angaben bereits mit der Ausarbeitung der grundlegenden Vertragsbedingungen begonnen, wobei der Schutz der Interessen der Föderation ausdrücklich als Maßgabe gilt. Den Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren gab eine Regierungsentscheidung vom 14. Jänner, mit der das Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie den Investor und die Notwendigkeit einer raschen Projektumsetzung formell feststellte.
Der Gesetzesentwurf selbst wurde in der Regierungssitzung vom 25. März beschlossen.