Schlafmittel im Tee, keine Erinnerung, kein Zweifel am Befund – ein Fall, der vor Gericht ein klares Urteil fand.
Ein 43-jähriger Mann soll seine damalige Lebensgefährtin mithilfe eines Schlafmittels wehrlos gemacht und anschließend vergewaltigt haben. Das Wiener Landesgericht verurteilte ihn dafür nun nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft.
Die Beziehung des Paares, das im gemeinsamen Haushalt lebte, war zum Tatzeitpunkt bereits seit Längerem schwer belastet. Die Frau schilderte vor Gericht, dass ihr damaliger Lebensgefährte seit Jahren unter Spielsucht litt: „Er ist seit Jahren spielsüchtig und das hat zu den Problemen geführt, die wir hatten.“ Obwohl der Mann als Busfahrer laut Aussage seiner damaligen Partnerin nicht schlecht verdiente und auch sie berufstätig war, fehlte der Familie regelmäßig Geld.
Am 5. Juli, einem Tag, an dem die gemeinsamen Kinder bei den Großeltern untergebracht waren, ereignete sich der Vorfall. Die Frau hatte einen Tee getrunken – und erwachte später ohne Erinnerung und ohne Kleidung in ihrem Bett: „Und das nächste, was ich weiß, ist, dass ich im Bett lag und keine Kleidung mehr an hatte.“ Im Krankenhaus wurde anschließend das Schlafmittel Zolpidem in ihrem Körper nachgewiesen – ein Medikament, das dem Angeklagten zuvor nach einem Ellbogenbruch verschrieben worden war.
Die Frau beschrieb die Ungewissheit über das Geschehene als unerträglich: „Der Gedanke, nicht zu wissen, was war, der tötet mich.“
Urteil & Berufung
Vor dem Schöffensenat musste sich der 43-Jährige wegen Vergewaltigung an seiner ehemaligen Partnerin verantworten. Die Anklage stützte sich unter anderem auf den medizinischen Befund und die Aussagen der Frau. Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigung und behauptete, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen und von seiner damaligen Partnerin ausgegangen. „Sie wollte wahrscheinlich, dass wir uns wieder vertragen“, erklärte er vor Gericht.
Der Schöffensenat sah keine Anhaltspunkte für eine Falschbelastung, befand den 43-Jährigen der Vergewaltigung für schuldig und verhängte vier Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung meldete Rechtsmittel gegen Schuldspruch, Strafhöhe und Privatbeteiligtenzuspruch an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.