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RECHTLICHES

Pauschalreisen: Anwältin Ceovic erklärt die rechtlichen Aspekte

(Fotos: iStock/zVg.)

Eine der beliebtesten Formen des Reisens in Österreich sind Pauschalreisen. KOSMO hat die wichtigsten Informationen zu dieser Reiseform für Sie zusammengestellt.

,,Die Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, wenn diese zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, vertraglich zugesichert oder in Rechnung gestellt werden. Der Reisende muss dem Reiseveranstalter jede bemerkte Vertragswidrigkeit unverzüglich mitteilen“ so die Rechtsanwältin Davorka Ceovic.

Viele Menschen entscheiden sich für eine „Pauschalreise”, da dies ihnen zeitraubende Urlaubsvorbereitungen erspart. Diese Reiseangebote, die in der Regel alle Leistungen im Paket enthalten, sind oft auch preislich attraktiv.

Dr. Davorka ČEOVIĆ
Dr. Davorka CEOVIC

Österreichs Gesetze schützen Verbraucher, die Pauschalreisen buchen, umfangreich. Diese Reisen, die mehrere Komponenten wie Flug, Unterkunft und oft zusätzliche Dienstleistungen wie Transfers oder Ausflüge kombinieren, sind durch das österreichische Pauschalreisegesetz (PRG) geregelt.

Das PRG orientiert sich stark an der EU-Pauschalreiserichtlinie. Es gilt für Verträge, die nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossen wurden, und stellt sicher, dass Reisende vor und während ihrer Reise ausreichend informiert und geschützt sind. Vor der Buchung muss der Reiseveranstalter die Kunden klar und verständlich über ihre Rechte informieren. Dazu gehören das Recht auf eine sichere Reise, das Recht auf Hilfe bei Problemen und das Recht, eine Reise wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände” kostenlos zu stornieren.

,,Wenn der Reiseveranstalter den Mangel innerhalb einer vom Reisenden angemessenen Frist nicht behebt, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter den Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Der Anspruch auf Preisminderung beruht auf einer verschuldensunabhängigen Haftung des Reiseveranstalters. Der Preisminderungsanspruch ist im Hinblick auf die im Pauschalreisevertrag zusammengefassten Reiseleistungen zu beurteilen, die nicht oder mangelhaft erbracht wurden“, sagt die Rechtsanwältin.

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Anwaltskanzlei Neulinger Mitrofanova Čeović

Lassen Sie sich im Bereich Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Zivilrecht und/oder Familienrecht bei der Rechtsanwältin Dr. Davorka Ceovic beraten.

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,,Der Pauschalreisevertrag begrenzt die Verpflichtung des Reiseveranstalters. Damit das Ziel eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes gewährleistet wird, geht es aber nicht nur um ausdrücklich im Vertrag vereinbarte, sondern auch um damit zusammenhängende und sich aus dem Ziel des Vertrages ergebende Pflichten des Reisveranstalters. Die Minderung des Preises muss für den Zeitraum, in dem die Vertragswidrigkeit vorlag, angemessen sein und dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen entsprechen. Es muss berücksichtigt werden, ob der Reisende die bemerkte Vertragswidrigkeit unverzüglich mitgeteilt hat“, so Ceovic.

,,Der Pauschalreisevertrag begrenzt die Verpflichtung des Reiseveranstalters“, so die Rechtsanwältin Dr. Davorka Ceovic.

Insolvenzenschutz

Ein wichtiger Punkt ist das Insolvenzschutz. Bei Insolvenz des Reiseveranstalters haben Reisende das Recht auf Erstattung und, falls bereits auf Reisen, auf Rückführung. In Österreich müssen Reiseveranstalter eine entsprechende Insolvenzversicherung haben und die Kunden darüber informieren. Außerdem haben Reisende das Recht, bei nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Ist eine wesentliche Reiseleistung nicht verfügbar, muss der Veranstalter eine angemessene Alternative ohne Mehrkosten anbieten. Es ist wichtig, sich vor der Buchung einer Pauschalreise über seine Rechte im Klaren zu sein. Nur so kann man sich sicher sein, dass man im Falle eines Problems geschützt ist. Österreichs Pauschalreisegesetz bietet umfassenden Schutz und fördert so sicheres und sorgenfreies Reisen.

Vorsicht bei den Internet-Buchungen!

Obwohl es sich bei Internetbuchungen um einen Vertragsabschluss im Fernabsatz handelt, steht kein Rücktrittsrecht zu. Hier ist problematisch, dass man noch leichter Verträge mit ausländischem Recht und mit einer ausländischen Gerichtsstandsvereinbarung abschließt.