Start Magazin
RECHTLICHES

Rechtsanwältin Dr. Ceovic: ,,RWR-Karte bringt neue Erleichterungen für Arbeiter vom Balkan“

(Foto: iStock/Kateryna Novokhatnia)

Der Mangel an Fachkräften zählt zu den drängendsten Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Kürzlich wurden Erleichterungen bei der Vergabe der RWR-Karte eingeführt.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde 2011 eingeführt und bietet qualifizierten Arbeitskräften mit Migrationshintergrund eine Aufenthaltserlaubnis. Dem Regierungsprogramm entsprechend werden nun neue Regelungen für diese Arbeitsbewilligung eingeführt.

In Zukunft erhalten qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen für die RWR-Karte leichteren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Reform und die Einführung der Erleichterungen für die RWR-Karte begannen Mitte des vergangenen Jahres, und da die Situation auf dem Arbeitsmarkt noch immer sehr schlecht ist, wurden auch in diesem Jahr weitere Erleichterungen verabschiedet. Im vergangenen Jahr wurden etwas mehr als 3.500 RWR-Karten ausgestellt.

Dr. Davorka ČEOVIĆ
Dr. Davorka ČEOVIĆ

Schnellere und einfachere Verfahren

Unternehmen können Arbeitskräfte, die bereits mehrere Jahre hier beschäftigt sind, weiterbeschäftigen, und zwar vor allem durch eine Ausweitung der Vorschriften über ständige Saisonarbeiter, die eine unbefristete Anstellung dieser Mitarbeiter erlauben. Zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts soll auch die Umstellung des Punktesystems für qualifizierte Arbeitskräfte in Mangelberufen beitragen.

Die neuen Reformen betreffen vor allem Saisonarbeiter im Tourismus. Alle Erleichterungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mitarbeiter im Tourismus finden Sie unter: bmaw.gv.at. Das Punktesystem wird verbessert. Zukünftig werden Ausbildungsabschlüsse gleich behandelt wie Universitätsdiplome für Mangelberufe und die Punkte für englische und deutsche Sprachkenntnisse sind gleichwertig, wenn Englisch die Unternehmenssprache ist.

Für die RWR-Karte werden Kenntnisse der spanischen, französischen, italienischen, bosnischen, kroatischen und serbischen Sprache höher bewertet und das erforderliche deutsche Sprachniveau für unbefristet Beschäftigte wird gesenkt.

Schlüsselarbeitskräfte, Fachkräfte in Mangelberufen und Gründer von Start-ups erhalten Punkte für Französisch, Spanisch und BKS-Sprachen auf Niveau B1.

Wie werden die R-W-R-Karten erteilt?

,,Die österreichische Regierung unterstützt die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften, hochqualifizierten Fachkräften und Wissenschaftlern mit ihren Familien. Für diese Kategorien von Zuwanderern, die aus Staaten kommen, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind, wurde eine spezielle österreichische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis konzipiert, die den Namen Rot-Weiß-Rot-Karte trägt. Dieser Aufenthaltstitel wird erteilt, wenn mehrere verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind, und kann von Personen beantragt werden, die zur Gruppe der besonders hochqualifizierten Arbeitskräfte oder der Fachkräfte in Mangelberufen gehören oder Schlüsselkräfte/selbständige Unternehmer sind oder eine Firma/ein Unternehmen gegründet haben“, so die Rechstanwältin Ceovic.

KONTAKT

Anwaltskanzlei Neulinger Mitrofanova Čeović

Lassen Sie sich im Bereich Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Zivilrecht und/oder Familienrecht bei der Rechtsanwältin Dr. Davorka Ceovic beraten.

KONTAKT:
NMC ­Rechtsanwälte OG
Taborstrasse 11B
Tel.: 01 235 03 42, +43 660 235 03 44
E-Mail: ­office@nmc-anwaelte.at

,,Die RWR-Karte ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Beschäftigte aus sogenannten „Drittstaaten”, die von einem Unternehmer in Österreich ein konkretes Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben und die aus Ländern stammen, die nicht Mitglied der EU oder des EWR sind. In Zukunft werden Kenntnisse der BKS-Sprachen auf dem Niveau B1 mit fünf Punkten bewertet“, erzählt sie weiter.

In Zukunft werden Kenntnisse der BKS-Sprachen auf dem Niveau B1 mit fünf Punkten bewertet“, erzählt sie weiter.

,,Die Übersiedlung nach Österreich und das dafür notwendige Verfahren sind ein komplexer Prozess. Man sollte sich über die einzelnen Schritte genau informieren und die Einreichung der nötigen Dokumente ernstnehmen, damit der Antrag bei den zuständigen Behörden korrekt und vollständig eingeht. Im Zweifelsfall steht Ihnen unsere Kanzlei natürlich gerne zur Verfügung“, so Ceovic.