Sechs Täter, ein wehrloses Opfer, tagelange Qual – und am Ende Bewährungsstrafen. Ein Urteil aus Mallorca sorgt für Entsetzen.
Ein besonders erschreckender Fall von Misshandlung und Erniedrigung hat die spanische Öffentlichkeit aufgewühlt: Auf Mallorca haben sechs junge Täter einen Mann mit Behinderung über mehrere Tage hinweg schwer misshandelt und gedemütigt – unter anderem tätowierten sie ihm ein obszönes Motiv ins Gesicht. Die Audiencia Provincial de Baleares (Provinzgericht der Balearen) in Palma de Mallorca fällte nun ihr Urteil. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab und akzeptierten die verhängten Strafen. Wegen eines Delikts gegen die moralische Integrität wurde jeder von ihnen zu fünf Monaten Haft verurteilt; hinzu kamen Geldstrafen wegen leichter Körperverletzung sowie Nötigung.
Bewährung trotz Schwere
Trotz der Schwere der Taten treten die verhängten Freiheitsstrafen vorerst nicht in Kraft. Das Gericht setzte die fünfmonatigen Haftstrafen zur Bewährung aus – begründet unter anderem mit dem abgelegten Geständnis, der geleisteten Schadenersatzzahlung sowie der langen Verfahrensdauer. Darüber hinaus wurden die Verurteilten verpflichtet, dem Opfer gemeinsam mehr als 18.000 Euro zu zahlen. Ein striktes Kontaktverbot und eine Annäherungsschutzzone von mindestens 250 Metern wurden ebenfalls angeordnet.
Systematische Misshandlung
Die Vorfälle ereigneten sich im März 2021 in Manacor im Osten Mallorcas. Den Ermittlungen zufolge zwangen die Täter ihr Opfer zur Teilnahme an einem angeblichen „Wettbewerb“, bei dem es verschiedene Aufgaben zu erfüllen hatte – mit sogenannten Strafen bei Scheitern. Was nach außen als Spiel inszeniert wurde, entpuppte sich als systematische Misshandlung: Die Täter rasierten und tätowierten dem Mann die Augenbrauen, brachten weitere Tätowierungen an, stachen Piercings und verletzten ihn an Händen und Füßen. Zudem wurde er gefesselt und mit Klebstoff an den Lippen verbrannt.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann aufgrund einer anerkannten Behinderung von 38 Prozent nicht in der Lage war, wirksam in diese Handlungen einzuwilligen, und dass die Täter diese Situation wissentlich ausgenutzt hatten.