Am Mittwoch verabschiedete der Nationalrat einen wichtigen Gesetzentwurf zur Pensionsanpassung. Diese Entscheidung sieht eine Inflationsanpassung von 4,6 Prozent für die Altersbezüge im Jahr 2025 vor. Zudem wird die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung erneut ausgesetzt.
Die Pensionsanpassung für 2025 wurde auf 4,6 Prozent festgelegt. Ein Anpassungsdeckel von knapp 279 Euro pro Monat wurde ebenfalls eingeführt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Plenum wurde durch die Zustimmung der SPÖ erreicht. Eine neue Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass die maximale Erhöhung von 278,76 Euro auch für alle anderen Sonderpensionen gilt. Bei mehreren Pensionsbezügen ist das Gesamteinkommen aus Pensionen maßgeblich.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien, der im Budgetausschuss modifiziert wurde, bildet die Grundlage für die Pensionsanpassungen des kommenden Jahres. Personen, die eine Pension über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro beziehen, erhalten als Pensionsanpassung einen monatlichen Fixbetrag von 278,76 Euro. Dieser Betrag entspricht 4,6 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage und wurde bereits in den Jahren 2023 und 2024 festgelegt.
Schutzklausel für Neupensionisten
Eine Schutzklausel soll Neupensionisten im Jahr 2025 vor inflationsbedingten Verlusten bewahren. Eine außerordentliche Gesamtgutschrift von 4,5 Prozent auf die Pensionskonten soll die Inflation ausgleichen. Ohne diese Schutzklausel wäre ein Pensionsantritt im Jahr 2024 attraktiver gewesen, so der Budgetdienst des Parlaments. Ein längerer Verbleib im Erwerbsleben und ein Pensionsantritt in den ersten Monaten des Jahres 2025 würden sogar zu einer niedrigeren Bruttopension führen als ein Antritt im Dezember 2024. Zudem könnte es zu einem Vorziehen von Pensionsantritten aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2025 kommen.
Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung bleibt auch im Jahr 2025 ausgesetzt. Neupensionist:innen erhalten somit die volle Erhöhung im Jahr 2026, unabhängig vom genauen Antrittsdatum der Pension im Jahr 2025. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, gilt dies jedoch nur in Ausnahmefällen, etwa bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bei Anspruch auf eine Schwerarbeitspension.
Diese Maßnahmen sollen einen Anreiz schaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. ÖVP-Abgeordneter August Wöginger lobte das Gesetz als eine „angemessene Inflationsanpassung“ zur Sicherung der Kaufkraft der älteren Generation.
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