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DNA-Beweis

„Suicide by Cop“ – Selbstmord durch einen Polizisten

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FOTO: iStock

Heute steht in Wien ein 41 Jahre alter Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einem jungen Polizisten von hinten mit einem Messer in die Brust gestochen zu haben. Glücklicherweise trug der Polizist eine Stichschutzweste und blieb daher unverletzt. Der Täter wollte selbst von dem Polizisten getötet werden.

Heftiger Angriff und Überwältigung

Die Tatwaffe, ein Messer mit einer Klingenlänge von 19,5 Zentimetern, wurde so heftig eingesetzt, dass sich die Klinge verbog. Der 24-jährige Polizist, den der mutmaßliche Angreifer attackierte, befand sich gerade im Einsatz am Keplerplatz, als der Angriff geschah. Dank der raschen Reaktion seiner Kollegen konnte der Angreifer unmittelbar nach der Tat mit Hilfe eines Tasers überwältigt und festgenommen werden.

Motiv: „Selbstmord durch einen Polizisten“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die Tat gestanden. Er habe angegeben, dass er mit seiner Attacke beabsichtigte, von der Polizei erschossen zu werden – ein Phänomen, das unter dem Begriff „Suicide by Cop“ (Anm. der Redaktion: „Selbstmord durch einen Polizisten“) bekannt ist. Die Absicht beinhaltet einen Selbstmord zu begehen, indem man eine Situation herausprovoziert, in der ein Polizist . Der Jordanier, der am 24. Mai zufällig einen Polizeieinsatz beobachtet hatte, soll aufgrund persönlicher Probleme spontan den Entschluss gefasst haben, einen Polizisten anzugreifen. Zum Zeitpunkt der Tat war die Polizei mit einem Betrunkenen beschäftigt, der mit Glasflaschen um sich warf.

Schutzweste rettete sein Leben

Ein Gutachten bestätigte, dass die Tat ohne die Schutzweste des Polizisten zu tödlichen oder lebensbedrohlichen Verletzungen geführt hätte. Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek betonte: „Ein medizinisches Sachverständigengutachten belegt, dass die Beschaffenheit der Tatwaffe und die Art des Angriffs ohne die Schutzweste des Polizisten zu tödlichen oder mindestens lebensbedrohlichen Verletzungen geführt hätte.“ Zwei medizinische und psychiatrische Experten attestierten dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit, was bedeutet, dass er für seine Tat schuldfähig ist. Der Messerangriff wurde von einem Polizeibus auf Video festgehalten, und auf der Tatwaffe konnte DNA des Angeklagten sichergestellt werden.

Der Tatort liegt in der Waffenverbotszone im Bezirk Favoriten, die am 30. März in Kraft trat, nachdem es im Bereich Reumannplatz – Keplerplatz zu einer Häufung von Messerstechereien gekommen war. In diesem Zusammenhang sind bereits mehrere Verfahren wegen versuchten Mordes beim Gericht anhängig.