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Mordurteil

Pensionist tötete Frau und Sohn – lebenslange Haft

Pensionist tötete Frau und Sohn – lebenslange Haft
FOTO: iStock
4 Min. Lesezeit |

Ein Streit, eine Drohung, zwei Tote – und ein 78-Jähriger, der vor Gericht ruhig schildert, wie es dazu kam.

Ein 78-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Steyr wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden – das Urteil ist rechtskräftig. Am Morgen des 27. Oktober hatte ein weiterer Sohn im elterlichen Haus zwei Leichen entdeckt: jene seiner 70-jährigen Mutter sowie jene seines 41-jährigen Bruders, der mit einer Beeinträchtigung gelebt hatte. Der Verdacht fiel rasch auf den Vater, der daraufhin festgenommen wurde.

Im Verfahren räumte der Angeklagte ein, beide Opfer zunächst mit einer Bratpfanne niedergeschlagen, sie anschließend gewürgt und schließlich mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. „Aus einem sinnlosen Grund mussten zwei Familienmitglieder ihr Leben lassen“, führte der Staatsanwalt aus. Mehr als 50 Jahre seien Täter und das weibliche Opfer verheiratet gewesen, die Ehe sei „intakt gewesen“.

Streit als Auslöser

Am 27. Oktober habe sich die Frau Sorgen um ihren Mann gemacht, der ein Jahr zuvor einen Herzinfarkt erlitten und seitdem ein Trauma gehabt habe. Daher wollte sie, dass sich der Mann endlich helfen lasse. „Sie hatte es gut gemeint, wenn auch vielleicht mit den falschen Worten“, so der Staatsanwalt.

Nach dem Streit in der Küche ging der Angeklagte ins Schlafzimmer und fasste den Entschluss: „Sie muss weg, ich muss sie umbringen“, zitierte der Staatsanwalt aus der Einvernahme des Täters. Nachdem er die Frau getötet hatte, entschied er, auch den beeinträchtigten Sohn zu töten, um ihm „eine Heimunterbringung zu ersparen“. Für den Staatsanwalt ein „klassischer Doppelmord“.

Die Geschworenen sprachen ihr Urteil mit deutlicher Mehrheit: In beiden Anklagepunkten votierten sie mit sieben zu einer Stimme für schuldig im Sinne des Mordes. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein umfassendes Geständnis mildernd berücksichtigt; als erschwerend wertete das Gericht den Umstand, dass er zwei Angehörige getötet hatte. „Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe gewesen“, meinte der Richter.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei „ein Mann ohne Gewaltvergangenheit“. Daher müsse in dem Fall „genauer hingeschaut werden“. Der Angeklagte sei voll geständig zur Tötungshandlung, doch seien zwei Dinge zu beachten: erstens die Vorerkrankungen, der Herzinfarkt, beginnende Depression und das Absetzen der Medikamente, und zweitens die Frage, woraus die Taten entstanden seien. Es handle sich vielmehr um einen „Totschlag im Affekt“, argumentierte der Anwalt. „Ein eiskalter Mord beginnt nicht mit einer Bratpfanne.“

Psychiatrisches Gutachten

Mit ruhiger, aber fester Stimme schilderte der 78-Jährige vor Gericht, dass seine Frau durch die Situation nach seinem Herzinfarkt zunehmend an ihre Grenzen gestoßen sei. Als er sich geweigert habe, eine Kur anzutreten, sei seine Frau zu einem Entschluss gelangt: „meine Frau war fest entschlossen, die Scheidung einzureichen und ich solle mir ein neues Zuhause suchen. Da sind mir die Sicherungen durchgebrannt“, sagte der 78-Jährige vor Gericht. Daraufhin habe er die Bratpfanne geholt, schlug zu, würgte die Opfer und stach „schlussendlich mit dem längsten Messer“ aus dem Haushalt zu.

Bis zum Tag der Tat habe der Angeklagte „ein völlig unauffälliges Leben geführt“, hielt die psychiatrische Sachverständige fest. Der ausgedehnte Hinterwandinfarkt sei nicht folgenlos geblieben – er habe bemerkt, dass das Leben endlich sei, was ihn betrübt habe. Zusätzlich merkte er, dass seine geistige Leistungsfähigkeit nachlasse, „das fand er unglaublich beschämend und minderwertig, worauf er sich von allen Außenkontakten zurückzog“, beschrieb die Sachverständige.

Die Gutachterin ergänzte, dass Demenzkranke „sehr rigide in ihren Vorstellungen“ seien. Der Gedanke, im Falle einer Scheidung selbstständig eine neue Unterkunft finden zu müssen, sei für den Angeklagten schlicht undenkbar gewesen. Aus dieser inneren Ausweglosigkeit heraus hätten sich Wut und Kränkung aufgestaut, bis es schließlich zur Tat kam – „starr und fixiert“.

Der Ablauf der Tötungshandlungen belege, dass er „stringent handeln konnte“, die Gutachterin sprach von einer zielgerichteten Handlung. Darüber hinaus habe er sich angemaßt, für seinen Sohn zu entscheiden, dass der Tod besser sei, als etwa in einer betreuten Einrichtung zu leben. Zum Zeitpunkt der Tat sei der Pensionist zurechnungsfähig gewesen und hätte sich anders verhalten können, so ihre abschließende Einschätzung.

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KO KOSMO-Redaktion
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