Ein Plastiksackerl, 150.000 Euro und keine Erklärung – für einen Reisenden im ICE wurde eine Routinekontrolle zum Verhängnis.
Bei einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle in einem ICE-Zug Richtung Wien stießen Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau auf einen ungewöhnlichen Fund. Die Beamten forderten einen 39-jährigen Mann aus dem Raum Wiesbaden auf, sein Gepäck zu öffnen – und stießen dabei auf rund 150.000 Euro in einem Plastiksackerl sowie ein Bündel Schweizer Franken. Da der Reisende die Herkunft des Geldes nicht nachvollziehbar erklären konnte, stellten die Polizisten das gesamte Bargeld sicher.
Gegen den Mann läuft seither ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Klare Ansage
Die deutsche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Vermögenswerte ungeklärter Herkunft auf Grundlage der seit Jahren bestehenden Rechtslage auch ohne den Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden können. In Deutschland besteht seit 2017 eine Rechtslage, wonach Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte ungeklärter Herkunft leichter einziehen können, wobei die Beweislast beim Betroffenen liegt, dass er die Werte legal erlangt hat. Die Behörden betonen: „Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: Straftaten dürfen sich nicht lohnen.“
Für den 39-Jährigen endete die Reise damit gleich doppelt folgenreich: ohne das mitgeführte Bargeld und mit einem laufenden Ermittlungsverfahren im Gepäck.