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Insolvenz

Privatkonkurs: Ex-Minister Grasser schuldet auch Frau Fiona Geld

Fiona (Swarovski) Pacifico Griffini-Grasser und Karl-Heinz Grasser
FOTO: EPA/JOERG CARSTENSEN

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren (Korruptionsfall um den Verkauf von Bundeswohnungen) hat der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser nun Privatkonkurs angemeldet.

Das Insolvenzverfahren wurde am Dienstag beim Bezirksgericht Kitzbühel eingeleitet, wie der Alpenländische Kreditorenverband (Gläubigerschutzverband) bekannt gab. Der 56-jährige Ex-Politiker beziffert seine Verbindlichkeiten auf insgesamt 21 Millionen Euro.

Die größten Forderungen stammen von der Finanzbehörde mit rund 7,9 Millionen Euro an Steuerschulden sowie von der Republik Österreich mit etwa 12,7 Millionen Euro. Bei der letztgenannten Summe handelt es sich um Schadenersatzansprüche in Höhe von 9,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, die der Staat gegen Grasser und weitere im Buwog-Verfahren Verurteilte geltend macht. Grasser selbst führt diese Schadenersatzforderung als Hauptgrund für seine Insolvenz an.

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Familiäre Gläubiger

Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtet, zählt auch Grassers Ehefrau Fiona Griffini-Grasser zu den Gläubigern. Sie soll ihrem Mann ein Darlehen über 270.000 Euro gewährt haben. Laut Grundbucheintrag steht das Wohnhaus des Ex-Ministers in Kitzbühel im Eigentum seiner Gattin. Das Magazin verweist zudem auf ein eingetragenes Veräußerungsverbot zugunsten von Grassers Schwiegermutter bezüglich dieser Immobilie.

Bemerkenswert ist, dass die Immobilienbesitztümer der Familie Grasser in den letzten Jahren immer wieder im Fokus medialer Berichterstattung standen. Durch die Eigentumsübertragung des Kitzbüheler Hauses an seine Ehefrau und das eingetragene Veräußerungsverbot bleibt diese wertvolle Immobilie vom Insolvenzverfahren unberührt.

Zahlungsplan vorgelegt

Der ehemalige Spitzenpolitiker gibt an, derzeit ohne Beschäftigung zu sein. Als Begründung führt er das fast 16 Jahre andauernde Strafverfahren an, das seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt habe. Sein verbliebenes Vermögen gibt Grasser mit 300.000 Euro an. Den Gläubigern bietet er eine Barquote von drei Prozent an, zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans.

Da aufgrund des bevorstehenden Haftantritts nicht zu erwarten ist, dass Grasser in absehbarer Zeit eine einkommensstarke Beschäftigung aufnehmen kann, soll diese Zahlungsplanquote durch Unterstützung von dritter Seite finanziert werden, erläutert der KSV1870 (Kreditschutzverband von 1870).

Für Grasser könnte die rechtliche Situation besonders kompliziert werden, da Schadenersatzforderungen aus vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Handlungen auch nach einem Insolvenzverfahren bestehen bleiben. Ohne einen akzeptierten Zahlungsplan mit der Republik würde er seine hohen Schulden nicht loswerden können – ein Umstand, der die Verhandlungen mit den Gläubigern zusätzlich erschweren dürfte.