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Widersprüche

Prozess: Hat Frau dreitägige Folter erfunden?

(FOTO: iStock/PrathanChorruangsak)
(FOTO: iStock/PrathanChorruangsak)

Ein 31-jähriger Wiener steht derzeit im Fokus der Justiz. Ihm wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin drei Tage lang in seiner Wohnung festgehalten, misshandelt und sexuell genötigt zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Anschuldigungen vehement.

Stefan Huber, Vorsitzender des Schöffengerichts, äußerte sich bereits zu Beginn des Verfahrens: „Das ist doch kein Bild einer normalen, gesunden Beziehung.“ Diese Aussage scheint in jedem Fall zutreffend, unabhängig davon, wem man in diesem komplexen Verfahren Glauben schenkt.

Angriff in Wohnung

Basierend auf den Aussagen einer Frau, die am 11. Juli weinend auf der Straße von der Polizei aufgegriffen wurde, zeichnet die Anklagebehörde folgendes Bild: Am Nachmittag des 9. Juli begab sie sich in die Wohnung des Angeklagten, um persönliche Gegenstände abzuholen. Dabei wurde sie unerwartet von hinten angegriffen, überwältigt, drei Tage lang mit Kabelbindern gefesselt, vergewaltigt, geschlagen, erniedrigt und teilweise in Anwesenheit seines Bruders bedroht. Erst am 11. Juli konnte sie den Angeklagten davon überzeugen, dass sie ihn noch liebe und bei ihm bleiben werde. Daraufhin löste der Angeklagte ihre Fesseln. Nachdem er die Wohnung verlassen hatte, um Essen zu besorgen, gelang es ihr zu flüchten.

Die 34-jährige Ex-Partnerin des Angeklagten erhebt schwerste Vorwürfe. Sie schildert eine Beziehung, die von Gewalt und Unterdrückung geprägt war. Auf der anderen Seite steht der Angeklagte, ein bislang unbescholtener Bürger. Er weist die Vorwürfe entschieden zurück und behauptet, von der Frau, die als Sexworkerin tätig ist, ausgenutzt worden zu sein. Er geht sogar so weit zu sagen, dass sie ihn verleumdet habe.

Doch einvernehmlich?

Der Angeklagte behauptet, dass es sich bei den Vorfällen um einvernehmliche „Fesselspiele“ handelte. Er sagte aus, dass die Frau am 9. Juli gegen 14.30 Uhr in die Wohnung des Angeklagten gekommen sei, Verletzungen aufgewiesen habe und behauptet habe, diese stammten von der Mafia. Er habe ihr angeboten, sich bei ihm zu verstecken und sich zu erholen, was sie auch drei Tage lang getan hätten. Sie sei mit einem unbeteiligten Taxi gekommen, das er nach ihrer Ankunft bezahlt und ihr Gepäck verstaut habe. Während ihres Aufenthalts habe es auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben.

Die Frau gibt an, den gesamten Zeitraum über in Embryonalstellung gefesselt im Bett gelegen zu haben und sogar gefesselt auf die Toilette getragen worden zu sein. Dies wird jedoch von dem Bruder des Angeklagten als Zeuge bestritten. Er sei während der drei Tage dreimal dort gewesen, und die Frau habe sich frei in der Wohnung bewegt. Sie habe auch Zigaretten geraucht, die er mitgebracht habe – was von der Spurensicherung bestätigt wurde.

Die kontradiktorische Einvernahme der Frau, die auf Video vorführt wurde, zeigt, dass sie sich in Widersprüche verwickelte. Zeitabläufe stimmen nicht überein, und sie verweigert die Beantwortung von Fragen zu ihrem möglichen regelmäßigen Konsum von Alkohol und Kokain. Auch auf Fragen zu Geldbeträgen, die sie angeblich von anderen Männerbekanntschaften erhalten hat, macht sie von ihrem Recht Gebrauch, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen. Darüber hinaus decken sich die bei ihr dokumentierten Verletzungen nicht mit ihren Schilderungen.

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Freispruch

Dem arbeitslosen Angeklagten drohten im Falle eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Der geborene Österreicher, der seit Juli in Untersuchungshaft sitzt, bekannte sich nicht schuldig. Jetzt wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.