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Justizskandal

Prozess-Schock: Alle Angeklagten nach Kindesmissbrauch freigesprochen

Prozess-Schock: Alle Angeklagten nach Kindesmissbrauch freigesprochen
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Zehn junge Männer, verdeckte Gesichter und demonstrative Aussageverweigerung – der Prozess um den mutmaßlichen Missbrauch einer Zwölfjährigen endete mit einem Paukenschlag.

Im Fall einer mutmaßlich missbrauchten Zwölfjährigen begann am Donnerstag der Prozess gegen zehn weitere mutmaßliche Täter, die das Mädchen in Wien-Favoriten über Monate hinweg sexuell missbraucht haben sollen. Die überwiegend arbeitslosen und teilweise wegen Gewaltdelikten vorbestraften jungen Männer betraten den Gerichtssaal in einer Reihe, wobei sie ihre Gesichter mit Kapuzenpullovern verdeckten. Im Saal drängten sie sich eng nebeneinander auf die Anklagebank, wo sie zunächst kicherten und dann demonstrativ ihre Aussageverweigerung ankündigten.

Einer der Jugendlichen reagierte auf den Richter lediglich mit einem missbilligenden „Tsts“ und Kopfschütteln anstelle einer klaren Verneinung. Die Staatsanwältin schilderte, wie die jungen Männer aus Wien-Favoriten die damals zwölfjährige Anna-Sophia mit Aufforderungen wie „Komm schon, mach doch“ zu sexuellen Handlungen in Treppenhäusern, Wohnungen und einem Hotelzimmer gedrängt haben sollen. „Sie sah keinen anderen Ausweg“, erklärte die sichtlich betroffene Anklagevertreterin.

Vor dem Gerichtssaal demonstrierten die Beschuldigten ihre Einstellung zum Verfahren: „Wir werden alle mit einem Freispruch rauskommen. Das werdet ihr schon sehen“, verkündeten sie gegenüber anwesenden Medienvertretern.

Anklagepunkte

Neun der zehn männlichen Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche und mussten sich daher wegen des Vergehens der Verletzung der sexuellen Selbständigkeit verantworten. Zwei von ihnen wurden zusätzlich des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung beschuldigt. Weitere Anklagepunkte umfassten das Verschaffen von Kindesmissbrauchsmaterial sowie die bildlich sexualbezogene Darstellung einer minderjährigen Person.

Drei weitere mutmaßliche Beteiligte konnten aufgrund ihrer Strafunmündigkeit nicht angeklagt werden, traten jedoch als Zeugen auf.

Überraschender Ausgang

Die auf zwei Tage angesetzte Verhandlung endete am Freitagnachmittag mit einem unerwarteten Ergebnis: Sämtliche zehn Angeklagten wurden freigesprochen. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass „Sachen in den Medien behauptet worden, die falsch waren, und auch genutzt wurden, um politische Forderungen zu befördern“.

Das Gericht äußerte zudem Zweifel an den Aussagen des mutmaßlichen Opfers und verwies auf Widersprüche, die bei den kontradiktorischen Einvernahmen der Tatverdächtigen aufgetreten waren.

Rechtliche Grundlage des Freispruchs

Die Urteilsbegründung stützte sich auf den strafrechtlichen Zweifelsgrundsatz. Das Gericht konnte nicht eindeutig nachweisen, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Mädchens erfolgten. Die Angeklagten gaben an, das Mädchen habe freiwillig mitgemacht und sie hätten nicht gewusst, dass sie unter 14 Jahre alt war. Entscheidend für den Freispruch waren widersprüchliche Aussagen und die fehlende Nachweisbarkeit von Gewaltanwendung.

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KO KOSMO-Redaktion
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