Start News Chronik
BILDUNGSDEFIZIT

Puff statt Schule: Mutter vor Gericht, weil sie ihren Sohn nicht unterrichtete

(FOTOS: iStockphotos)

Eine 40-Jährige stand am Dienstag in Krems vor Gericht, weil sie die Schulbildung ihres 9-jährigen Sohnes massiv vernachlässigt haben soll.

Seit September 2018 bis Ende November 2020 soll der 9-jährige Sohn der Kremserin weder in die Schule gegangen, noch von ihr zu Hause unterrichtet worden sein, wie der „Kurier“ berichtet. Der Bub wies laut Gerichtsgutachten „ein Bildungsdefizit von zwei Schuljahren“ auf. Daneben soll er auch Probleme mit sozialen Interaktionen gezeigt haben. Für die 40-Jährige gab es eine bedingte Haftstrafe.

Kein Lehrplan und Materialien aus dem Internet
Vor Gericht beteuerte die Mutter, dass sie ihren Sohn während den gesamten zwei Jahren täglich zwischen drei und vier Stunden unterrichtet habe. Dennoch konnte der 9-Jährige im vergangenen November weder lesen noch schreiben. Während des ersten Schuljahres war die Familie in Deutschland und nahm die Lernmaterialien dort meist aus dem Internet. Erst als sie 2019 nach Österreich zurückkehrten wurde endlich mit Büchern gelernt – einen Lehrplan habe man dabei nicht verfolgt.

Obwohl bei ihrem Sohn damals ADHS und Legasthenie festgestellt wurden und ein Schulbesuch empfohlen wurde, beantragte die Frau damals häuslichen Unterricht, der auch genehmigt wurde.

„Klassenzimmer“: Bordell
Die Familie war in Österreich wegen prekärer Lebensumstände schon einmal ins Visier des Jugendamtes geraten. Doch dann verzogen Mutter und Kind nach Bulgarien und später Tschechien. Dort unterrichtete die 40-Jährige ihren Sohn teilweise im Bordell – wo die beiden wohnten.

Vor Gericht zeigte die Angeklagte Bedauern für ihr Verhalten: „Ich würde es nicht mehr machen, weil ich meinem Kind geschadet habe. Es wäre besser gewesen, wenn er gleich in die Schule gegangen wäre.“ Schuldig bekannte sie sich aber nicht.

Bedingte Haftstrafe
Die Richterin sah den Tatbestand des „Quälens oder der Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“ erfüllt. Die Frau wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Probezeit bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der 9-Jährige Bub der Angeklagten besucht nun fremduntergebracht in einer Landessonderschule im Bezirk Tulln die zweite Klasse. Obwohl er in schulischer Hinsicht viel aufhole, hinke er Gleichaltrigen weiter hinterher, so eine Gutachterin.

Quellen und Links: