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Kinderpornografie

Serbe fotografiert seinen nackten Sohn und landet vor Gericht

Gericht
(Foto: iStockphoto/Semen Salivanchuk)

Darf man seine eigenen Kinder beim Baden fotografieren? Nicht, wenn es um „gruselig verzerrte Bilder des Genitalbereichs geht, die zur sexuellen Erregung der Betrachter dienen“. Aus diesem Grund stand ein 55-jähriger Serbe aus Salzburg vor Gericht.

Der Mann hatte seinen damals zweijährigen Sohn fünfmal nackt fotografiert und die Bilder auf seinem Handy gespeichert. Es wird auch behauptet, dass er ein Foto aufgenommen und gesichert hat, auf dem der Junge seine eigenen Genitalien berührt.

Der Angeklagte leugnete jedoch auf dem Prozess am Mittwoch energisch, dass er sogenanntes Kinderpornomaterial produziert habe. Es handelte sich nur um Fotos, die er beim Baden des Kindes aufgenommen hatte. Der Richter sah es genauso und sprach ihn von allen Anklagen frei, berichtet Heute.

Der Grund: Die aufgenommenen Fotos entsprechen nicht der gesetzlichen Definition von Kinderpornografie. Stattdessen hatte der Vater seinen eigenen Sohn beim Baden fotografiert, und die Bilder waren nicht schrecklich verzerrt und nicht auf den Genitalbereich des Kindes fokussiert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde nicht angegeben, wer den Vater verklagt hat und wo die Bilder tatsächlich aufgenommen wurden.