Wiens Kampf gegen illegale Ferienwohnungen verschärft sich: Spezialteams kontrollieren nun zu ungewöhnlichen Zeiten, während die 90-Tage-Regel den Wohnungsmarkt schützen soll.
Die Stadt Wien verschärft ihr Vorgehen gegen illegale Kurzzeitvermietungen und hat die Kontrollen besonders in der Sommersaison deutlich intensiviert. Seit Anfang Juli 2024 gilt eine verschärfte Regelung, wonach Wohnungen nur noch für maximal 90 Tage im Kalenderjahr touristisch vermietet werden dürfen. Wer diese Grenze überschreiten möchte, benötigt sowohl die Zustimmung aller Wohnungseigentümer als auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung. In Wien-Brigittenau wurde nun ein weiteres illegal betriebenes Hotel aufgedeckt, in dem sämtliche Wohnungen bis zur Nummer 35 durchgängig an Touristen vermietet wurden.
Die SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal verweist auf die problematische Entwicklung in vielen Metropolen: „Die illegale gewerbliche Kurzzeitvermietung nimmt in beliebten Städten überhand und entzieht dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum.“ Um die Einhaltung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten, wurde ein spezielles Referat innerhalb der Baupolizei eingerichtet. Die neunköpfige Einheit führt mehrmals wöchentlich Kontrollen in Wohngebäuden aller Wiener Bezirke durch. Im Juni konnte so ein weiteres illegal betriebenes Hotel in Wien-Brigittenau identifiziert werden.
Rechtliche Grundlage und Sanktionen
Die verschärfte Regelung ist in der Wiener Bauordnung verankert und sieht vor, dass bereits das Anbieten einer Wohnung über die 90-Tage-Grenze hinaus ohne entsprechende Bewilligung als Übertretung gilt. Bei Verstößen drohen empfindliche Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung. Ausnahmebewilligungen können für maximal fünf Jahre erteilt werden, jedoch nur unter strengen Auflagen: Mindestens die Hälfte der Wohnungen im Gebäude muss weiterhin für Wohnzwecke genutzt werden.
Herausforderungen bei Kontrollen
Die Kontrollmaßnahmen stellen die Behörden vor besondere Herausforderungen, gerade in den Sommermonaten. Da sich viele Touristen tagsüber außerhalb ihrer Unterkünfte aufhalten, müssen die Kontrollen zu ungewöhnlichen Zeiten stattfinden. Referatsleiter Günter Nast erklärt dazu: „Wir haben darauf reagiert, indem wir teilweise noch früher mit den Kontrollen gestartet haben.“ An Hinweisen mangelt es den Behörden nicht – kontinuierlich gehen neue Anzeigen von Anwohnern und Nachbarn ein.
Strafen für Vermieter
Allein in diesem Sommer wurden 264 Anzeigen registriert, von denen 69 als Strafanträge an die für Baurecht zuständige Magistratsabteilung 64 weitergeleitet wurden. Seit Inkrafttreten der verschärften Bestimmungen sind insgesamt mehr als 1500 Anzeigen eingegangen, etwa 300 davon führten zu Strafanträgen. Hinter den Verstößen stehen häufig komplexe Unternehmenskonstruktionen. Die Behörden gehen besonders gegen großflächige zweckwidrige Vermietungen mit empfindlichen Strafen vor, wobei Wiederholungstäter mit verschärften Sanktionen rechnen müssen.
Die Strafmaßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Vermieter – Touristen werden lediglich befragt und um Vorlage ihrer Buchungsbestätigungen gebeten.
Österreichweiter Vergleich
Wien geht mit seiner strikten 90-Tage-Regel österreichweit am weitesten. In Salzburg gilt lediglich eine Meldepflicht für Vermieter und eine Begrenzung auf maximal zwei vermietete Wohnungen pro Person, während sich Graz hauptsächlich auf die Einhaltung der Widmung und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft konzentriert. Die Wiener Regelung gilt damit als die schärfste im Bundesländervergleich.