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Reform

Recht auf Dienstfreistellung für Eltern bei Rehabilitations-Aufenthalt

(FOTO: BKA/Florian Schrötter)
(FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Der Sozialausschuss hat eine Maßnahme verabschiedet, die Eltern das Recht auf Dienstfreistellung während eines stationären Rehabilitation-Aufenthalts ihrer Kinder stärkt.

In einer politischen Bewegung hat der Sozialausschuss eine neue Maßnahme auf den Weg gebracht. Damit soll das Recht auf Dienstfreistellung für Eltern, die ihre Kinder während eines stationären Rehabilitation-Aufenthaltes begleiten, gestärkt werden. Diese Maßnahme ist eine weitreichende Veränderung, die das Leben vieler Familien positiv beeinflussen wird. Eltern haben nun pro Kind Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Kalenderjahr. Vorausgesetzt, die Rehabilitation wird vom Sozialversicherungsträger genehmigt. Ein entscheidender Faktor dabei ist, dass sich die Freistellung nicht auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Finanzielle Belastung

Um die finanzielle Belastung für Familien in einer solchen Situation zu verringern, hat die Bundesregierung zugesichert, für dieses Programm jährlich rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Regelung tritt ab 1. November in Kraft und gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist wichtig zu beachten, dass Eltern während dieser Freistellungsperiode weiterhin kranken- und pensionsversichert bleiben. Der Rechtsanspruch kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Gesundheitsminister Johannes Rauch machte die Bedeutung dieser Maßnahme deutlich, indem er betonte: „Vor allem kleine Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall die Nähe ihrer Eltern, damit sie rasch wieder ganz gesund werden.“ Er fügte hinzu: „Viele Eltern hatten in der Vergangenheit damit zu kämpfen, dass sie sich für die Dauer der Reha frei nehmen mussten. Künftig müssen sie in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht mehr auf ihr Einkommen verzichten, um für ihr Kind da zu sein.“

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Die Unterstützung für dieses Programm kommt nicht nur von der Gesundheitsseite, sondern auch aus der arbeitsrechtlichen Perspektive. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte: „Sie dabei auch arbeitsrechtlich so gut wie möglich zu unterstützen, ist selbstverständlich.“ Durch den neuen Anspruch auf Freistellung werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten von Eltern zur Begleitung eines in die Rehabilitation aufgenommenen Kindes erweitert.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.