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ÄNDERUNGEN

Regierung setzt höhere Strafen für Schummeln bei Fahrprüfung

Verkehrsminister Norbert Hofer
(Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz)

Die Bundesregierung hat die Strafen für das Schummeln bei Führerscheinprüfungen erhöht. Als Vormerkdelikt gilt künftig das Befahren der Rettungsgasse.

Durch technische Hilfsmitteln, wie Knopflochkameras oder Kopfhörer im Ohr, wird das Schummeln bei Führerscheinprüfungen erleichtert.

Nun wird dies nicht mehr so einfach sein. Eine Sperrfrist für die Ablegung der Fahrprüfung von neun Monaten soll erfolgen, erklärte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Durch das Vormerkdelikt „Befahren der Rettungsgasse“ möchte die Regierung die Akzeptanz der Rettungsgasse bei den Autofahrern stärken, berichtet oe24.

Die Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung  soll vereinheitlicht und vereinfacht werden, so Hofer. Alle relevanten Delikte, die eine Ausstellung der Fahrerlaubnis ausschließen, sollen in das Führerscheinregister eingepflegt werden.

Raserei, Alkohol und Drogen am Steuer, Rowdytum im Straßenverkehr, Geisterfahrten, aber auch strafrechtliche Dinge wie Gewaltdelikte oder Einbruch. Ausländische Führerescheine sollen bei Entziehung erst nach Ablauf der Entziehungsdauer zurückgeschickt werden.