Der Fall sorgte für Aufsehen, da sich die 68-jährige Rentnerin aus Belfast (Nordirland), Roseleen Ann D, in 13 Fällen der Geldwäsche für schuldig bekannte. Alleine 86.820 Pfund (etwa 105.000 Euro) rührten aus illegalen Geschäften mit gefälschten Designergütern.
Hausdurchsuchung und Ermittlungen
Bei einer Hausdurchsuchung wurden fast 500 gefälschte Design-Artikel beschlagnahmt. Die Ermittler stellten fest, dass beträchtliche Geldsummen über Roseleen Ann D.s Konto liefen. Medienberichten zufolge verdiente sie pro Tasche zwischen 240 und 300 Euro.
Beginn der kriminellen Laufbahn in Dubai
Die kriminelle Laufbahn der pensionierten Frau begann scheinbar aus einem Zufall heraus: Während eines Urlaubs in Dubai fiel eine Bekannte auf ihre Designerhandtasche auf und bat sie, bei der nächsten Gelegenheit eine für sie mitzubringen. Diese anfänglich harmlose Bitte entwickelte sich für die Frau zu einem lukrativen Nebengeschäft, das schließlich ihre Sonnenurlaube finanzieren sollte. Es wird berichtet, dass ihre Kunden, die meist von der Ware über Mundpropaganda erfuhren, über die Fälschungen Bescheid wussten.
Grundsätzlich dürfen Reisende gefälschte Markenprodukte nach Hause mitbringen, sofern sie ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Überschreiten die Mengen die Freigrenzen, so muss mit Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer gerechnet werden. Für Waren bis zu einem Wert von 700 Euro fällt eine pauschale Abgabe von 17,5 Prozent an, während darüber hinausgehende Beträge mit 19 Prozent Umsatzsteuer plus zusätzlichen Zollgebühren belastet werden.
Gemilderte Strafrückzahlung
Die Rentnerin wurde von dem Gericht in Belfast zur Rückzahlung von 30.000 Euro verurteilt. Obwohl sie mit dem Verkauf von gefälschten Designertaschen über 720.000 Euro erwirtschaftet hatte, entschied das Gericht eine geringere Summe als Rückzahlung zu verhängen. Die Angeklagte hat sechs Monate Zeit, dieser Anordnung nachzukommen – andernfalls droht ihr eine Haftstrafe von ebenfalls sechs Monaten. Richter Paul Ramsey KC äußerte im Zuge der Verhandlung die Hoffnung, dass die Angeklagte nicht mehr vor Gericht erscheinen müsse.
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