Ab sofort treten in Österreich unter der Führung von Innenminister Gerhard Karner neue Vorschriften für Asylsuchende in Kraft. Diese beinhalten unter anderem eine Verpflichtung zur Arbeit sowie einen detaillierten Pflichtenkatalog.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Integration zu fördern und gleichzeitig das System der Grundversorgung zu stabilisieren. Parallel dazu wird das bisherige Pilotprojekt der Sachleistungskarte ausgeweitet.
In dem Bemühen, die Integration der Flüchtlinge in die österreichische Gesellschaft zu beschleunigen, wird ab sofort eine Arbeitsverpflichtung eingeführt. Diese umfasst die Beteiligung an gemeinnützigen Tätigkeiten, die von öffentlichen Einrichtungen oder im Pflegesektor angeboten werden. Nichtbeteiligung hat finanzielle Einbußen zur Folge: Das Taschengeld für die Betroffenen wird von 40 auf 20 Euro reduziert.
Der Pflichtenkatalog für Asylsuchende
Ein weiteres Kernstück der neuen Regelungen bildet der Pflichtenkatalog für Asylsuchende. Durch verpflichtende Schulungen werden die Asylsuchenden über die österreichischen Werte, die Kultur und gesellschaftliche Normen informiert. Themen wie Gleichberechtigung, Demokratie und der Umgang mit Antisemitismus stehen im Fokus der Bildungsmaßnahmen.
Ausweitung der Sachleistungskarten
Als Teil der Reformen wird zudem die Einführung der Sachleistungskarten in weiteren Landesversorgungseinrichtungen vorangetrieben. Dieses System soll den Asylsuchenden dabei helfen, ihre finanziellen Mittel zu verwalten und gleichzeitig die Transparenz in der Grundversorgung zu erhöhen.
Positive Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die verpflichtende Teilnahme an Arbeitsprojekten und Bildungsprogrammen soll nicht nur den Asylsuchenden helfen, sich in Österreich zu integrieren, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten. Vorteile sind unter anderem die Vermittlung von Arbeitsstrukturen und die Förderung des interkulturellen Austauschs.
Die Regierung unterstreicht, dass diese Maßnahmen sowohl aus Sicht der Sicherheit als auch der Gerechtigkeit notwendig und gerechtfertigt sind. Sie sollen dazu beitragen, das System der Grundversorgung nachhaltig zu entlasten und gleichzeitig den in Österreich Schutzsuchenden eine Perspektive zu bieten.
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