In einem Fall, der in ganz Österreich Entsetzen auslöst, steht ein mittlerweile 14-jähriger Junge, der in eine Hundebox gesperrt wurde, im Zentrum eines juristischen Nachspiels. Niederösterreich sieht sich außerhalb der Verantwortung und lehnt es ab, Schmerzensgeld zu zahlen.

Zwei Jahre nach dem erschütternden Ereignis in Niederösterreich, das das Leben eines damals 12-jährigen Buben beinahe beendet hätte, kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen. Der Anwalt des jungen Opfers, Timo Ruisinger, fordert vom Land Niederösterreich eine Schmerzensgeldzahlung von 150.000 Euro. Trotz mehrerer Hinweise und einer offensichtlichen Notlage des Jungen, so Ruisinger, habe die zuständige Behörde nicht hinreichend eingegriffen.
Behörden in der Kritik
Besonders kritisiert wird die Tätigkeit der Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Berichten zufolge hätten diese, sogar trotz eines Hausbesuches nur wenige Tage vor dem kritischen gesundheitlichen Zusammenbruch des Buben, nicht die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe ergriffen. Eine detaillierte Prüfung im Nachgang enthüllte, dass bereits Monate vor dem Vorfall genügend Anzeichen für eine akute Gefährdung vorgelegen hatten.
Streit um Amtshaftung
Die Antwort des Landes Niederösterreich fällt ernüchternd aus: Eine Anerkennung von Amtshaftungsansprüchen wird abgelehnt. Die Begründung stützt sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, welches besagt, dass die Handlungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich nicht der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen sind. Somit würde keine staatliche Haftung für das Versäumnis oder Fehlverhalten der Mitarbeiter entstehen.
Juristisches Nachspiel
Ruisinger, der Rechtsanwalt des Opfers, signalisiert jedoch Kampfgeist. Er insistiert darauf, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei und plant, die Entscheidung gründlich zu prüfen. Gemeinsam mit dem Vater des Jungen werden sie entscheiden, welche Schritte als Nächstes einzuleiten sind.
Gerichtsverfahren gegen die Mutter
Das Gericht in Krems hatte sich bereits mit dem Fall auseinandergesetzt. Es verurteilte die 33-jährige Mutter des Buben zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Ihr wurde unter anderem versuchter Mord zur Last gelegt. Eine Freundin der Mutter, die als Komplizin gesehen wurde, erhielt eine 14-jährige Haftstrafe. Beiden Frauen wurde zusätzlich eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Dem Opfer wurde bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen.
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