Ein Wiener Gericht hat kürzlich eine Entscheidung gefällt, die für Aufsehen sorgt. Zwei Männer hatten vertraglich festgelegt, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht auf Basis islamischer Rechtsvorschriften entscheiden solle. Als es tatsächlich zum Konflikt kam, verurteilte dieses Schiedsgericht einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000 Euro.
Der zur Zahlung verpflichtete Mann focht die Entscheidung an. Er argumentierte, die Scharia (islamisches Rechtssystem) werde von verschiedenen Gelehrten unterschiedlich interpretiert, was zu Willkür führe. Zudem verstoße die Anwendung islamischer Rechtsvorschriften gegen österreichische Grundwerte. Wie die „Presse“ berichtet, bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen dennoch den Schiedsspruch.
Gerichtliche Begründung
In der Begründung heißt es, das Gericht müsse nicht prüfen, welche islamischen Rechtsregeln angewendet wurden. Entscheidend sei lediglich, dass das Ergebnis nicht den österreichischen Grundwertungen widerspreche. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass eine inhaltliche Prüfung der angewandten islamischen Rechtsregeln nicht erforderlich ist – maßgeblich bleibt allein die Vereinbarkeit des Ergebnisses mit dem österreichischen ordre public.
Die juristische Konsequenz ist weitreichend: Islamische Rechtsvorschriften können bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in Schiedsvereinbarungen wirksam vereinbart werden. Sie gelten als Rechtsregeln im Sinne des § 603 ZPO (Zivilprozessordnung).
Rechtliche Folgen
Das Gericht betonte, dass nicht einzelne Bestimmungen des islamischen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) geprüft werden müssen, sondern nur das Ergebnis des Schiedsspruchs. Da keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vorlagen, wurden sämtliche Aufhebungsgründe verneint.
Mit dieser Entscheidung etabliert das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen einen wichtigen Präzedenzfall: Schiedssprüche auf Basis islamischer Rechtsvorschriften werden in Österreich grundsätzlich anerkannt, solange das Ergebnis nicht gegen fundamentale Prinzipien des österreichischen Rechtssystems verstößt. Dies bedeutet eine rechtliche Klarstellung für die wachsende Anzahl von Geschäftsbeziehungen innerhalb der muslimischen Community in Österreich.