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Urteil

Satire trifft Realität: FPÖ gewinnt kuriosen Gerichtsstreit

Urteil, Gericht
Symbolbild FOTO: iStock

Ein Satire-Streich mit Folgen: Die „Tagespresse“ und die Blauen im juristischen Clinch. Nun wird über eine fehlerhafte Urteilsumsetzung gestritten.

Vor etwa zwei Jahren sorgte die Satireplattform „Tagespresse“ mit einer ungewöhnlichen Aktion für Aufsehen: Rund 500 niederösterreichische Wirtshäuser erhielten Briefe, die eine fiktive Wirtshausprämie ankündigten. Diese Prämie war an skurrile Bedingungen wie eine „Panierquote“ und eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ mit einem „Gabalier-Fleischlaberl“ geknüpft. Die Briefe trugen das Logo der FPÖ Niederösterreich, was schließlich eine juristische Auseinandersetzung auslöste, die bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging. Der OGH entschied zugunsten der FPÖ und stellte fest, dass die „Tagespresse“ durch die Verwendung des FPÖ-Logos und die bewusste Täuschung eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung begangen habe.

In Folge des Urteils musste die „Tagespresse“ der FPÖ über 25.000 Euro an Prozesskosten erstatten. Zudem sollte das Urteil über das Unterlassungsbegehren in den Medien NÖN und „Bezirksblättern“ veröffentlicht werden, wobei die „Tagespresse“ für die Kosten aufkommen sollte. Allerdings erklärte der Chefredakteur der „Tagespresse“, Fritz Jergitsch, dass bisher weder Buchungen bei den betroffenen Medien eingegangen noch Rechnungen erhalten worden seien.

Missverständnisse und Reaktionen

Die „Tagespresse“ vermutet, dass die FPÖ das Urteil missverstanden hat. Eine E-Mail, die im Namen eines angeblichen FPÖ-Unterstützers an die Partei geschickt wurde, erhielt die Antwort, dass die Einhaltung des Urteils sichergestellt werde. Die FPÖ scheint zu glauben, dass die „Tagespresse“ für die Inserate verantwortlich ist. Das Urteil wurde am 6. Februar zugestellt, und die Frist endete am 6. März.

In einem Beitrag auf ihrer Website reagierte die „Tagespresse“ mit Ironie auf die Situation und verkündete: „Die Blauen schenken uns 62.757 Euro. Danke für die Unterstützung.“ Zudem bot die „Tagespresse“ der FPÖ als „Entschädigung“ kostenlose Deutschkurse und ein „Tagespresse“-Jahresabo an. Die FPÖ Niederösterreich kündigte gegenüber der NÖN eine schriftliche Stellungnahme an.

In einem weiteren Beitrag rechnete die „Tagespresse“ vor, dass die Frist zur Veröffentlichung des Urteilsspruchs bereits am 6. März verstrichen sei. Die veröffentlichte E-Mail, die als Faksimile auf der „Tagespresse“-Website einsehbar ist, betont die Sicherstellung der Urteilsumsetzung. Dabei bemerkt die „Tagespresse“ spöttisch, dass die Politiker, die sich gerne als Deutsche verkleiden und eine Deutschpflicht auf Schulhöfen fordern, an der deutschen Sprache scheitern.