Eine fremde Zahnbürste, ein Saugroboter und zwei Urteile: Ein Mann entlarvt die Affäre seiner Frau – doch seine heimliche Aufnahme bringt ihn selbst vor Gericht.
In der taiwanischen Stadt Taoyuan hat ein ungewöhnlicher Rechtsstreit für Aufsehen gesorgt – und die Frage aufgeworfen, wo die Grenzen zwischen erlaubter Beweisführung und strafbarer Überwachung verlaufen.
Das Paar hatte 2021 geheiratet und besuchte regelmäßig ein Ferienhaus im Stadtbezirk Guishan. Im September 2023 schöpfte der Ehemann Verdacht, als er dort eine benutzte fremde Zahnbürste und weitere Gegenstände entdeckte, die offenbar einem anderen Mann gehörten. Auf den Aufnahmen der Parkplatzüberwachung sah er zudem einen Unbekannten, der seine Frau zum Ferienhaus gebracht und dort übernachtet hatte.
Am 24. Dezember 2023 aktivierte der Ehemann den dort befindlichen Saugroboter über eine Smartphone-App. Nach eigenen Angaben wollte er zunächst die Kommunikationsfunktion des Geräts nutzen, um mit seiner Frau zu sprechen. Als er im Livebild neben ihr einen unbekannten Mann bemerkte, schaltete er gezielt die Aufnahmefunktion ein.
Die Kamera zeichnete auf, wie sich seine Frau und der Mann umarmten. Zudem war zu sehen, wie sie sich vor ihm umzog und unbekleidet durch das Haus ging.
500.000 Taiwan-Dollar Schadenersatz
Mit den Aufnahmen reichte der Ehemann eine Zivilklage gegen seine Frau und den anderen Mann ein. Er verlangte zwei Millionen Taiwan-Dollar Schadenersatz wegen der Verletzung seiner Rechte als Ehepartner.
Das Zivilgericht kam zu dem Schluss, dass die Beziehung der beiden über eine gewöhnliche Freundschaft hinausgegangen sei. Die Ehefrau und der andere Mann wurden dazu verurteilt, dem Ehemann gemeinsam 500.000 Taiwan-Dollar Schadenersatz zu zahlen.
Ehefrau zeigt ihren Mann an
Für den Ehemann hatte die Beweisaufnahme jedoch strafrechtliche Folgen. Seine Frau zeigte ihn wegen der heimlich angefertigten Aufnahmen an. Der Mann argumentierte, er habe lediglich Beweise für die Affäre sammeln und seine Rechte schützen wollen. Außerdem seien die Bilder im Zivilverfahren als Beweismittel zugelassen worden.
Das Strafgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Auch innerhalb einer Ehe habe jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre. Das gelte insbesondere für unbekleidete Aufnahmen in einem privaten Wohnbereich. Der Verdacht auf eine Affäre berechtige einen Ehepartner nicht dazu, den anderen ohne Zustimmung in einer höchst intimen Situation aufzunehmen.
Auch mögliche Licht- oder Sprachsignale des Saugroboters änderten nach Ansicht des Gerichts nichts daran. Sie seien kein Beweis dafür, dass die Frau von der Aufnahme wusste oder ihr zugestimmt hatte.
Fünf Monate Haft
Das Gericht verurteilte den Mann wegen des unbefugten Aufzeichnens sexueller Bilder zu fünf Monaten Haft. Die Strafe kann in eine Geldstrafe von insgesamt 150.000 Taiwan-Dollar umgewandelt werden. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Die strafrechtliche Verurteilung bezog sich vor allem auf die am 24. Dezember 2023 aufgenommenen Bilder, auf denen die Frau unbekleidet zu sehen war. Andere Aufnahmen, die lediglich bekleidete Umarmungen und intime Begegnungen zeigten, waren nicht Teil dieser Verurteilung.
Ein Beweis mit zwei Folgen
Der Fall zeigt, dass Aufnahmen in einem Zivilverfahren als Beweismittel verwendet werden können, während ihre heimliche Anfertigung gleichzeitig strafbar sein kann. Dass die Bilder die Affäre belegten, machte die Art ihrer Beschaffung nach Ansicht des Strafgerichts nicht automatisch rechtmäßig.
Damit wurde der Saugroboter für den Ehemann gleichzeitig zum entscheidenden Beweismittel und zum Auslöser seiner eigenen strafrechtlichen Verurteilung.