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Konsumentenschutz

Schluss mit Trickserei – Händler müssen Packungsverkleinerung kennzeichnen

Schluss mit Trickserei – Händler müssen Packungsverkleinerung kennzeichnen
(Stockfoto: Verpackung)
2 Min. Lesezeit |

Kleinere Packung, gleicher Preis – damit soll bald Schluss sein. Im Nationalrat wird heute über ein Gesetz abgestimmt, das Händler zur Transparenz zwingt.

Die Bundesregierung setzt ihren Kurs gegen steigende Lebensmittelpreise und anhaltende Inflation fort. Im Nationalrat steht heute die Abstimmung über ein weiteres Bündel an Maßnahmen auf der Tagesordnung. Kernstück des Pakets ist das sogenannte Anti-Shrinkflation-Gesetz, das Händler künftig dazu verpflichtet, Verbraucher offen zu informieren, wenn bei einem Produkt der Inhalt sinkt, der Preis aber gleich bleibt – etwa bei einer Chipstüte.

Wer gegen diese Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit deutlich höheren Konsequenzen rechnen: Die Strafen werden auf das Zehnfache angehoben und können künftig bis zu 15.000 Euro pro Verstoß betragen – auch bei Wiederholung. Die Kennzeichnungspflicht muss 60 Tage lang sichtbar erfolgen – entweder direkt am Regal, am Produkt oder über eine Hinweistafel im Eingangsbereich. Das Gesetz ist bis Ende 2030 befristet und soll dann evaluiert werden.

Kuchers Seitenhieb

SPÖ-Klubobmann Philip Kucher äußerte sich im Rahmen des „Heute“-Talks zu dem Vorhaben: „Der Kampf gegen die Teuerung ist weiter unser Top-Thema. Billa geht bereits mit gutem Beispiel voran, für andere braucht es die gesetzliche Pflicht.“ Zugleich richtete er einen Seitenhieb an die FPÖ: „Sie spricht zwar von der Teuerung, stimmt aber gegen alle Maßnahmen, die Preise senken sollen.“

Milliarden-Paket

Darüber hinaus verwies Kucher auf eine Reihe weiterer Maßnahmen, die bis Ende 2026 wirksam bleiben sollen. Dazu zählen der Mietpreisstopp, verschiedene Mietpreisbremsen, die Netzkostendämpfung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz samt verankertem Sozialtarif, die Senkung der Energieabgabe, das Einfrieren der Rezeptgebühr sowie ein Preisdeckel für Medikamente.

Ergänzt wird das Paket durch die ab 1. Juli geltende Steuerreduktion auf Grundnahrungsmittel und den Wegfall der Steuer auf Tampons, Damenbinden und Verhütungsartikel. Kucher: „Insgesamt beträgt das Volumen aller eingeleiteten Maßnahmen 1,375 Milliarden Euro.“

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KO KOSMO-Redaktion
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