Oberösterreich stärkt werdende Eltern: Die neue „Erstkarte“ bringt finanzielle Entlastung bereits ab der 20. Schwangerschaftswoche – mit 1.700 Vergünstigungen für den Start ins Familienleben.
Das Bundesland Oberösterreich erweitert sein Familienunterstützungsprogramm mit einer neuen Leistung: Ab sofort können werdende Eltern bereits ab der 20. Schwangerschaftswoche beim ersten Kind die sogenannte „Erstkarte“ beantragen. Diese Erweiterung der seit 1999 bestehenden OÖ Familienkarte ermöglicht es Schwangeren, schon vor der Geburt von den umfangreichen Vergünstigungen zu profitieren.
Die etablierte OÖ Familienkarte umfasst ein breites Spektrum an rund 1.700 Vorteilen für Familien. Das Angebot reicht von Ermäßigungen bei Freizeiteinrichtungen über Rabatte an Tankstellen bis hin zu Sonderkonditionen im Einzelhandel und bei Verkehrsbetrieben. Ein besonderes Merkmal ist die kostenfreie Unfallversicherung für Kinder bis zum Schuleintritt. Besonders nachgefragt wird auch der Oma-Opa-Bonus, der es Großeltern ermöglicht, bei gemeinsamen Aktivitäten mit ihren Enkelkindern ebenfalls von Preisvorteilen zu profitieren.
Über 150.000 Familien nutzen bereits die etablierte Familienkarte und profitieren von Vergünstigungen bei Partnerbetrieben in den Bereichen Freizeit, Handel, Gastronomie und öffentlicher Verkehr.
Frühe Unterstützung
„Gerade bei der Erstausstattung für das Baby zählt jeder Euro. Die Erstkarte soll Familien frühzeitig unterstützen„, erklärt LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. Die Neuerung beinhaltet zudem Elternbildungsgutscheine im Wert von 20 Euro, die bereits vor der Entbindung für Kurse wie „Keine Angst vor Babytränen“ oder „Kommunikation mit dem Baby“ eingelöst werden können.
Zusätzlich zur Erstkarte erhalten werdende Eltern ein kostenloses Familienpaket mit Informationsmaterial und ein Gutscheinheft mit weiteren finanziellen Starthilfen.
⇢ 120 Euro monatlich: Neuer Förderbonus für junge Erwachsene
Antragsvoraussetzungen
Für den Erhalt der Erstkarte gelten klare Bedingungen: Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und eine Schwangerschaft ab der 20. Woche nachweisen können. Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel. Als Nachweis für den voraussichtlichen Geburtstermin dient beispielsweise der Eltern-Kind-Pass.
Die Beantragung erfolgt vollständig digital über die Website familienkarte.at, woraufhin die Karte unmittelbar in der zugehörigen App aktiviert wird.
Nach der Geburt ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich, um die Gültigkeit der Karte zu verlängern.