Am Dienstag fand der Prozess gegen einen 52-Jährigen wegen versuchten Mordes an seiner Gattin statt. Das Urteil war überraschend.
Der serbische Staatsbürger ist bereits mehr als zwei Jahrzehnte mit der 45-Jährigen verheiratet und hat mit ihr einen gemeinsamen Sohn. Der Angeklagte soll unter Kontrollwahn und starker Eifersucht leiden. So musste die Gattin etwa ihr Handy zur Kontrolle abgeben und immer genau angeben, mit wem sie sich wo und wann trifft. Während der Pandemie habe sich die Situation zwischen den Eheleuten stark verschlechtert, so die Frau.
Kontrollwahn nahm in Pandemie zu
Mitte June letzten Jahres verließ die 45-Jährige die gemeinsame Wohnung und trennte sich vom Angeklagten. Da der Serbe nicht wusste, wo sich seine Frau aufhält, terrorisierte er sie mit SMS-Nachrichten, die laut Anklage immer bedrohlicher wurden. „Für alles, was du mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein.“
Über das Google-Konto seiner Ehefrau konnte sie der 52-Jährige schlussendlich orten. Es stellte sich heraus, dass die Frau bei einer Freundin unweit der U-Bahnstation Pilgramgasse untergekommen ist.
Mord geplant, danach Flucht nach Serbien
Im August soll der Mann sich schlussendlich dazu entschieden haben, seine Gattin zu töten und später nach Serbien zu flüchten. Am 19. August wickelte der Serbe ein Messer in eine Zeitung ein und fuhr zur Pilgramgasse.
Als er dort auf seine Frau traf, ging er auf sie zu und stach mehrfach zu. Passanten mischten sich ein und dem Opfer gelang es, sich vom Boden aufzurappeln und wegzulaufen. Der Angeklagte lief ihr hinterher und soll Zeugen zufolge geschrien haben, dass er sie umbringen werde.
Unweit der Linken Wienzeile gelang es der Frau, ihren Ehegatten mit Pfefferspray auszuschalten. Passanten hielten den Mann dann fest.
Wie durch Wunder nur leicht verletzt
Der Winkel der Stichattacken war zu steil, weshalb das Opfer ohne schwere Verletzungen davonkam. Aufgrund der Attacke leidet sich jedoch seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Im Rahmen des Prozesses betonte der Mann, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Er habe sie „erschrecken“ wollen. Da er von einem Passanten auf den Kopf geschlagen wurde, soll er sich außerdem nicht mehr an alle Details des Vorfalls erinnern können. Laut psychologischem Gutachten leidet der Angeklagte unter einer wahnhaften Störung, die jedoch nicht ausgeprägt genug sei, um seine Zurechnungsfähigkeit einzuschränken.
Freispruch
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit 4:4 Stimmen vom Mordversuch frei, da sie keine Tötungsabsicht hinter dem Angriff orteten. Der Richter setzte daraufhin das Urteil aus. Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Die Anwältin des Mannes kritisiert die Entscheidung des Richters. Es sei generell nicht gut für die Geschworenengerichtsbarkeit, wenn „nicht genehme“ Urteile vom Richter gleich wieder ausgesetzt werden können.
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