In den letzten Jahren hat sich die Inflation stabilisiert und pendelt derzeit bei unter drei Prozent. Doch während die allgemeine Teuerungsrate nachgelassen hat, sind die Mietpreise weiterhin stark angestiegen. Dies stellt viele Menschen in Oberösterreich vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, insbesondere da die Zahl der Empfänger von Wohnbeihilfe seit 2010 drastisch gesunken ist.
Rückgang der Wohnbeihilfe-Auszahlungen
Im Jahr 2010 wurden in Oberösterreich noch 85 Millionen Euro Wohnbeihilfe an Haushalte ausgezahlt. Diese Summe hat sich bis 2022 nahezu halbiert und erreichte nur noch 48 Millionen Euro. Auch für 2023 wird nur ein geringfügiger Anstieg erwartet – genaue Zahlen liegen noch nicht vor, aber im ersten Halbjahr wurden bereits 26,3 Millionen Euro ausgegeben. Dies geht aus einer aktuellen Anfrage der SPÖ an Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) hervor.
Weniger Haushalte erhalten Unterstützung
Ein weiterer Indikator für die Problematik ist die sinkende Zahl der Haushalte, die von der Wohnbeihilfe profitieren. Im Jahr 2017 erhielten laut Landesrechnungshof noch rund 31.000 Haushalte diese Unterstützung. Bis 2022 sank diese Zahl auf 23.300, bevor sie im letzten Jahr wieder leicht auf 26.100 stieg. Im Juni 2023 lag die Zahl der unterstützten Haushalte laut Haimbuchner bei 23.453.
Mieten treiben die Kosten in die Höhe
Die SPÖ zeigt sich besorgt über diese Entwicklung. Der SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder betont, dass die Wohnkosten erheblich gestiegen sind, während die Kaufkraft des Geldes abgenommen hat. Im Juli lag die Mietpreissteigerung bei 6,8 Prozent und damit weit über der Gesamtinflationsrate von 2,9 Prozent. Binder fordert daher eine umfassende Reform der Wohnbeihilfe. „Immer mehr Bezieherinnen und Bezieher fallen durch das Raster, während die Lebenskosten unaufhörlich steigen und die Mietpreise einen traurigen Rekord nach dem anderen brechen“, so Binder.
Anpassung der Wohnkosten-Grenze
Zusätzlich verlangt die SPÖ eine Erhöhung der anrechenbaren Wohnkosten von acht Euro pro Quadratmeter, da diese Grenze „nicht mehr der Lebensrealität entspricht“. Obwohl die Landesregierung diese Obergrenze erst vor einem Jahr von sieben auf acht Euro angehoben hatte, hält die SPÖ die aktuelle Regelung weiterhin für unzureichend. Auch die Berechnungsgrundlage für die Anspruchsberechtigung wurde zu Beginn des Jahres angepasst, indem der Unterhalt von bis zu 300 Euro pro Kind nun nicht mehr zum Haushaltseinkommen zählt, was alleinerziehenden Elternteilen zugutekommt.
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