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Zuschuss

So günstig wird Strom ab Dezember

(FOTO: iStock/Evgen_Prozhyrko)
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Anfang September beschloss der Ministerrat eine Stromkostenbremse für Österreich einzuführen. Jetzt, drei Monate später soll die Entlastungsmaßnahme mit 01. Dezember aktiviert werden.

Mit 01. Dezember soll sie starten. Die neueste Entlastungsmaßnahme der Regierung: die Stromkostenbremse. 19 Monate – bis zum 30. Juni 2024 – soll sie aufrecht bleiben und den Österreichern günstigen Strom liefern.

Somit erhalten alle Privathaushalte, „die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben“ die Unterstützungsleistung der Regierung. Die Kostenbremse soll automatisch vom Stromlieferanten berechnet werden und soll „die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben„, wie in einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen sowie dem Bundesministerium für Klima steht.

Genauer gesagt hat damit dann jeder Haushalt ein Guthaben von 2.900 Kilowattstunden (kWh). Damit werden etwa 80 Prozent des Durchschnittverbraues eines österreichischen Haushaltes gefördert. Der Haushalt zahlt für das verfügbare Guthaben dann maximal 10 Cent pro Kilowattstunde, was dem Vorkrisenniveau entspricht.

Die Stromkostenbremse „hilft einfach und schnell und wirkt genau dort, wo die Menschen die hohen Energiepreise am meisten spüren: direkt auf der Rechnung. Für die Stromkostenbremse ist weder ein Antrag noch eine Anmeldung nötig, sie wird direkt über den Energielieferanten abgewickelt.„, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler über die Stromkostenbremse.

Mehrpersonenhaushalte

Haushaltsgrößen sollen bei der Stromkostenbremse berücksichtigt werden. Wenn mehr als drei Personen in einem Haushalt gemeldet sind, wird ein Zusatzguthaben freigeschalten. Dabei gilt, dass man pro Person zusätzliche 350 Kilowattstunden zu 30 Cent extra erhält. Das sind umgerechnet etwa 100 Euro pro Person und Jahr.

Das Modell wird aktuell im Finanzministerium finalisiert und die Entlastung kommt noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an. Die Abwicklung soll weitgehend automatisch erfolgen„, heißt es im Pressetext.

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Quelle: Presseaussendung Bundesministerium Finanzen, Bundesministerium Klima