Pendlerhilfen in Österreich 2025 bringen finanzielle Entlastung von bis zu 1.200 Euro. Die Unterstützungsleistungen variieren stark nach Bundesland und persönlicher Situation.
Für Pendler in Österreich stehen auch im aktuellen Jahr 2025 diverse finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diese variieren je nach Bundesland und persönlicher Situation erheblich, wobei Zuschüsse von mehreren hundert bis zu 1.200 Euro erreichbar sind. Eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Unterstützungsleistungen und Einmalzahlungen bietet die Plattform Finanz.at. Die dort zusammengetragenen Informationen zeigen, dass Beschäftigte bereits gegenwärtig von Entlastungen bis zu 1.200 Euro profitieren können.
In Niederösterreich können Pendler die sogenannte „NÖ Pendlerhilfe“ mit einer maximalen Höhe von 1.000 Euro beantragen. Der Antragsprozess erfolgt online über die offizielle Webseite der Landesverwaltung und gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2024. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, deren einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mindestens 25 Kilometer beträgt.
Die Einkommensobergrenze liegt für Alleinstehende bei 2.000 Euro monatlich, für Alleinerziehende mit einem Kind sowie kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro monatlich. Jedes weitere Kind erhöht diese Grenze um 800 Euro. Die Berechnung des Zuschusses basiert auf der einfachen Wegstrecke und beträgt für Hin- und Rückfahrt jeweils 4 Euro pro Tageskilometer. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer personenbezogenen Jahreskarte erhöht ein Öko-Bonus den Betrag um 20 Prozent auf bis zu 1.200 Euro jährlich.
Regionale Unterschiede
Das Burgenland hat einen neuen Fahrtkostenzuschuss eingeführt, der bis zu 850 Euro beträgt und bis zum 30. Juni 2025 beantragt werden kann. Die Landeswebseite stellt hierfür den entsprechenden Antrag bereit. Voraussetzungen umfassen einen Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Arbeitswegstrecke von mindestens 20 Kilometern sowie ein Bruttojahreseinkommen unter 50.000 Euro.
Für Alleinerziehende oder Alleinverdienende steigt die Einkommensgrenze pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, um 10 Prozent. Die Staffelung des Zuschusses beginnt bei 141 Euro für eine Wegstrecke ab 20 Kilometern, steigt auf 352 Euro ab 50 Kilometern und erreicht 526 Euro ab 100 Kilometern, wobei für jeden weiteren Kilometer 3 Euro zusätzlich gewährt werden. Pro Person ist die Förderung auf maximal 850 Euro begrenzt.
In Kärnten können Pendler erneut einen Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Jahr beantragen. Zu den Anspruchskriterien zählen ein Hauptwohnsitz in Kärnten sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Die jährlichen Einkommensobergrenzen betragen 31.680 Euro bei Privatfahrzeugnutzung und 35.000 Euro bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die maximale Auszahlung beläuft sich weiterhin auf 825 Euro, wobei die tatsächliche Höhe sowohl von der Wegstrecke als auch vom Einkommen abhängt. Anträge können über die Webseite der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden.
Weitere Bundesländer
Oberösterreich bietet auch dieses Jahr einen Pendlerzuschuss von bis zu 421 Euro an. Anträge können auf der Landeswebseite eingereicht werden. Die Anspruchsvoraussetzungen umfassen eine einfache Wegstrecke zur Arbeitsstätte von mindestens 25 Kilometern, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro sowie einen Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind im Haushalt um 3.500 Euro.
Die als „OÖ Pendlerhilfe“ bezeichnete Unterstützung wird nach Entfernung gestaffelt ausgezahlt: 218 Euro ab 25 Kilometern, 306 Euro ab 50 Kilometern und 421 Euro ab 75 Kilometern jährlich.
Die steirische Pendlerbeihilfe wird traditionell rückwirkend für das Vorjahr ausgezahlt, 2025 also für das Jahr 2024. Die maximale Unterstützung beträgt 389 Euro pro Arbeitnehmer, wobei die durchschnittliche Auszahlung im Vorjahr bei 120 Euro pro Person lag. Anträge können direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark eingereicht werden.
Zu den Voraussetzungen zählen ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern einfache Strecke. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2025. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular zum Download sind auf der Webseite der AK Steiermark verfügbar.
Aufgrund steigender Kosten für das Autofahren, insbesondere durch höhere Spritpreise, sind viele Pendlerinnen und Pendler auf diese Entlastungsmaßnahmen angewiesen. Zusätzlich erhalten Pendler beim diesjährigen Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr geringere Rückerstattungen als in den vergangenen Jahren, wie Finanz.at berichtet hat.
Die finanziellen Zuschüsse für Arbeitnehmer und Pendler unterscheiden sich zwischen den Bundesländern teilweise erheblich.