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So könnt ihr bis zu 2.000 Euro bekommen!

(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)
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Die Heizsaison steht vor der Tür, und in mehreren Bundesländern läuft die Frist für Heizkostenzuschüsse aus. Während der Wärmepreisdeckel vielerorts ausläuft, bieten einige Länder weiterhin finanzielle Entlastungen an – allerdings nur für kurze Zeit.

Burgenland: Wärmepreisdeckel endet bald

Im Burgenland können förderberechtigte Haushalte noch bis 31. Dezember 2024 den Wärmepreisdeckel beantragen. Die Auszahlung von bis zu 2.000 Euro erfolgt entweder in zwei Tranchen oder, bei später Antragstellung, als Gesamtsumme. Entscheidend sind das Netto-Haushaltseinkommen 2023 und die Jahresabrechnung der Heizkosten. Dabei darf laut finanz.at das Haushaltseinkommen nicht mehr als 63.000 Euro betragen.

Steiermark: 340 Euro Heizkostenzuschuss für Einkommensschwache

In der Steiermark gibt es für die Heizperiode 2024/25 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen von maximal 1.572 Euro, Mehr-Personen-Haushalte dürfen bis zu 2.358 Euro verdienen. Pro Kind, das Familienbeihilfe erhält, erhöht sich die Einkommensgrenze um 472 Euro. Anträge können online auf der Website des Landes gestellt werden.

Vorarlberg: Unterstützung bis Frühjahr 2025

Haushalte in Vorarlberg können bis 21. Februar 2025 einen Heizkostenzuschuss von 330 Euro beantragen. Für Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist eine verpflichtende Energieberatung vorgesehen, ausgenommen sind Mieterinnen und Mieter. Die Antragsstellung erfolgt online oder beim Gemeindeamt.

Kärnten: Kleiner und großer Heizkostenzuschuss

In Kärnten gibt es Heizkostenzuschüsse von 110 bis 180 Euro. Die Einkommensgrenzen variieren: Für den kleinen Zuschuss dürfen Alleinstehende maximal 1.510 Euro netto monatlich verdienen, während die Grenze beim großen Zuschuss bei 1.270 Euro liegt. Pro weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 360 Euro. Anträge sind online möglich.

Niederösterreich: Neuer Heizkostenzuschuss bis März 2025

In Niederösterreich haben Haushalte Anspruch auf den neuen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro, sofern sie seit mindestens sechs Monaten im Bundesland gemeldet sind. Die monatlichen Bruttoeinkünfte dürfen dabei die Ausgleichszulagenrichtsätze nicht überschreiten. Auch Beziehende von Mindestpension oder Arbeitslosenversicherungsleistungen sind antragsberechtigt. Die Frist endet am 31. März 2025.

Insgesamt zeigt sich: Noch gibt es Möglichkeiten, finanzielle Entlastung für Heizkosten zu beantragen. Allerdings sollten Haushalte schnell handeln, da viele Fristen bald auslaufen.