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CORONA-PANDEMIE

Sonderregelung: Nicht alle Einreisenden müssen in Quarantäne

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(FOTO: iStock)

Ab dem 19. Dezember müssen Einreisende nach Österreich in Quarantäne. Dennoch gibt es einige Sonderregeln, die von der Verordnung befreien können.

Damit gilt ab diesem Zeitpunkt eine verpflichtende zehntägige Isolation, wobei eine Freitestung ab dem 5. Tag mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test möglich ist.

Zwar fällt jedoch weg, wenn der*die Einreisende aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay oder dem Vatikan kommt, sofern er*sie die letzten zehn Tagen durchgehend in diesen Ländern oder Österreich verbracht hat.

Ausnahmen
Weitere Sonderregelungen herrschen für humanitäre Einsatzkräfte, beruflich Reisende (wie Pflegekräfte), medizinische Begleitpersonen und Diplomaten mit Legitimationskarte. Sie sind von der Quarantäne befreit, sofern sie einen ärztlichen Befund, negativen PCR- oder einen Antigen-Test vorweisen können, der 72 Stunden zurückliegt.

Komplett uneingeschränkt reisen ab dem 19. Dezember weiterhin: Personen, die im Interesse der Republik einreisen, Transitpassagiere, Pendler, Personen die notwendige medizinische Leistung benötigen, sowie alle die nach Mittelberg, Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.
Die Sonderregelungen gelten ausschließlich mit einer behördlichen Legitimation.

Notfälle
Eine Einreise ist zudem „aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen“ ebenfalls erlaubt.

Planbare Ereignisse wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners sind ausgenommen – auch Weihnachten.