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NEUE ÖFFNUNGSZEITEN

Sozialpartner einig: Supermärkte sollen im Lockdown früher zusperren

Symbolbild (FOTOS: iStockphotos)

Österreich befindet sich ab Dienstag wieder im Lockdown. Auch Ausgangsbeschränkungen wurden von der Regierung beschlossen. Heute sprachen sich die Sozialpartner im Handel zusätzlich sich für eine Verkürzung der Öffnungszeiten aus.

Wie KOSMO bereits berichtete, wird es ab morgen im Rahmen des Lockdowns auch Ausgangsbeschränkungen geben. Zwischen 20 und 6 Uhr darf das Haus nur mit einem triftigen Grund verlassen werden. Die Beschränkungen gelten vorerst bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Und auch die Sozialpartner im Handel einigten sich am heutigen Montag auf weitere Einschränkungen für Geschäfte.

Die heimischen Geschäfte sollen während der Ausgangsbeschränkungen bereits um 19 Uhr schließen. Darauf haben sich die Sozialpartner des Handels – Gewerkschaft GPA-djp und Wirtschaftskammer – geeinigt. In der entsprechenden Mitteilung, die Montagmittag doch recht überraschend kam, heißt es: „Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.“

Begründet wird diese Entscheidung von den Sozialpartnern so: „Mit dieser Lösung möchten wir unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr
„Mit dieser Vereinbarung leistet der Handel einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits im ersten Lockdown hat sich die temporäre Anpassung der Öffnungszeiten gut bewährt. Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicher noch besser gewährleistet werden“, sagt der Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, Rainer Trefelik.

Konkret wollen die Sozialpartner die Öffnungszeiten am Abend mit 19.00 Uhr einheitlich beschränken. Eine Öffnung der Geschäfte am Morgen zu einem früheren Zeitpunkt als die Geschäfte üblicherweise öffnen, soll aber unzulässig sein und wird nicht kommen.

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Die Sozialpartner sind bemüht, die Angestellten in größeren zusammenhängenden Zeiträumen zu beschäftigen und die besonderen Bedürfnisse von PendlerInnen, Angestellten mit Kinderbetreuungspflichten sowie zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen.