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Steuergutschrift: So profitieren Familien und Pendler

Geld, Scheine
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Österreichs Arbeitnehmerveranlagung 2024 bringt höhere Steuerrückzahlungen. Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren besonders.

In Österreich gibt es für das Jahr 2024 zahlreiche Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung, die zu einer Erhöhung der Steuerrückzahlungen führen sollen. Seit Beginn des Jahres können laut finanz.at Arbeitnehmer und Pensionisten ihren Steuerausgleich für 2024 beantragen, um die Steuergutschrift zu erhalten. Ab März 2025 steht diese Möglichkeit allen Steuerpflichtigen offen, da dann die Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingereicht sind.

Die Nachfrage nach dem Steuerausgleich ist in diesem Jahr besonders hoch, was auf die gestiegene Inflation und die erhöhten Absetzbeträge zurückzuführen ist, die die Steuergutschrift für 2024 weiter erhöhen. Besonders Familien profitieren stark durch den erhöhten Familienbonus und erhalten pro Kind hohe Rückzahlungen. Auch Alleinerziehende und Alleinverdiener profitieren von der Anpassung der Absetzbeträge.

Höhere Negativsteuer

Für Personen mit geringem Einkommen kann die Arbeitnehmerveranlagung besonders vorteilhaft sein. Wer zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, um von Familienbonus und ähnlichen Vorteilen zu profitieren, kann mit einer höheren Negativsteuer, also der SV-Rückerstattung, rechnen. Diese kann bis zu 1.331 Euro betragen. Der Mehrkindzuschlag wird für 2024 auf 23,30 Euro monatlich angehoben, ebenso der Kindermehrbetrag auf 700 Euro.

Pendler erhalten die Pendlerpauschale in der ursprünglichen Höhe zurück, da die Erhöhung von Mai 2022 bis Juni 2023 nicht mehr gültig ist. Ein neuer Steuerausgleich-Rechner ermöglicht es, die voraussichtliche Gutschrift online zu berechnen.

Durch die diversen Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung sind durchschnittlich bis zu 1.000 Euro an Gutschriften möglich. Eine konkrete Anleitung und weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich finden sich auf Finanz.at. Die Veranlagung für 2024 kann spätestens ab März 2025 erfolgen, wobei der Lohnsteuerausgleich bereits jetzt erstellt werden kann, jedoch erst nach Einlangen des Jahreslohnzettels bearbeitet wird. Das Formular kann über die Steuer-App, FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt eingereicht werden.

Selbst erstellte Veranlagungen

Um die maximale Rückerstattung zu erzielen, sollte der Steuerausgleich selbst durchgeführt werden. Bei selbst erstellten Veranlagungen erhält man durchschnittlich fast 500 Euro mehr zurück, wie Finanz.at exklusiv berichtet hat.