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Schädelbasisbruch

Angreifer von Rapid-Star Burgstaller muss nicht ins Gefängnis

Guido Burgstaller
FOTO: EPA-EFE/GIAN EHRENZELLER

Ein Faustschlag vor dem Wiener Nachtklub Volksgarten sorgt für Aufsehen: Rapid-Star Guido Burgstaller wird schwer verletzt. Der Gerichtssaal brodelt vor Spannung.

Die Spannung im Saal 401 des Wiener Landesgerichts ist förmlich greifbar, als der Prozess gegen den 23-Jährigen eröffnet wird, der beschuldigt wird, dem Rapid-Kicker Guido Burgstaller einen schweren Schlag versetzt zu haben. Polizeibeamte wachen streng über die Ordnung, Mobiltelefone sind im Gerichtssaal streng kontrolliert, um jede Störung zu vermeiden.

Der Vorfall, der am 14. Dezember vor dem Nachtklub „Volksgarten“ geschah, wird als verheerend beschrieben. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Angeklagten der absichtlich schweren Körperverletzung. „Wir sind vom Schlimmsten ausgegangen, und zwar, dass es eine heimtückische Attacke war aufgrund der Tätigkeit von Herrn Burgstaller als Profifußballer“, erklärte die Anklägerin eindringlich.

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Klaus Ainedter, der Verteidiger des Angeklagten, überrascht mit einem Eingeständnis seines Mandanten. „Der Schlag ist ein Schicksalsschlag. Es hat zwei Menschenleben nachhaltig verändert“, führt Ainedter aus. Die Tragweite des Falls wird durch die Morddrohungen gegen den Angeklagten und die strengen Sicherheitsmaßnahmen unterstrichen.

Der Vorfall

Der Abend begann unschuldig auf der Weihnachtsfeier des Angeklagten, die schließlich in den „Volksgarten“ führte, wo auch Burgstaller den Abend verbrachte. Draußen kam es zu einer Auseinandersetzung, die in einem Faustschlag mündete. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie Burgstaller mit beiden Händen in den Hosentaschen vor dem Angreifer steht, bevor dieser zuschlägt. Der Kicker stürzt und schlägt mit dem Kopf auf. Der Richter konfrontiert den Angeklagten mit dem Video: „Der schaut aber alles andere als aggressiv aus.“

Guido Burgstaller selbst kann sich an den Vorfall kaum erinnern. Im Zeugenstand berichtet er von andauernden gesundheitlichen Problemen: „Ich riech’ nix. Ich schmeck’ nix. Ich hab’ mit dem linken Ohr und linken Auge Probleme.“ Seit der Attacke hat Burgstaller keine Bezüge mehr von seinem Verein erhalten, der auch 60.000 Euro Schadensersatz fordert.

Rechtliche Konsequenzen

Der Verteidiger übergibt während des Prozesses 4200 Euro als errechnetes Schmerzensgeld an Burgstallers Vertreter, doch über die restlichen Forderungen muss zivilrechtlich entschieden werden. Der Richter hebt die Verantwortung des Angeklagten hervor: „Sie haben hier aus Dummheit und Impuls gehandelt. Es ist vollkommen irrelevant, was für Alkohol das Opfer intus hatte. Der Sturz ist ihnen zuzurechnen.“

Der Angeklagte bittet um Bedenkzeit, bevor er seine Entscheidung trifft.