Start News Chronik
SCHWEIZ

Stiefvater überfahren: Serbe freigesprochen

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt sprach jenen Serben frei, der verdächtigt wurde, seinen Stiefvater auf einem Parkplatz mit dem Auto absichtlich überrollt und so tödlich verletzt zu haben.

Laut Urteil sei es keine absichtliche oder fahrlässige Tötung gewesen. Der Fall rund um Vuk R*, der seinen Vater 2013 auf einem Parkplatz in Zuchwil (Schweiz) zu Tode fuhr, ist somit ein tragischer Unfall gewesen.

Nachdem die Zeugenaussage und Sachbeweise ausgewertet wurden, entschied das Gericht, dass bei den Zeugen (Kindern zwischen 10 und 12 Jahren) Suggestion nicht ausgeschlossen sei. Ebenso gab es Ungereimtheiten hinsichtlich der zeitlichen Reihenfolge im Vergleich zu den überprüfbaren Sachbeweisen. Dies könnte daran liegen, dass die Kinder erst einige Tage nach dem Zwischenfall befragt wurden.

Im Zweifel für den Angeklagten
Der Amtsgerichtspräsident bezweifelte daher die Zeugenaussagen, betonte allerdings, dass die Version gemäß der Anklage – ein Tötungsvorhalt – noch unmöglicher erscheint. Ebenso konnte Vuk R* keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Nach der Urteilsverkündung machten die Angehörigen des Opfers ihrer Wut und ihrem Frust gegenüber dem Staatsanwalt und dem eigenen Anwalt Luft. Zwei Polizeibeamte mussten für Ordnung im Gerichtssaal sorgen.