Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
LESEREPORTER

Streit an Wiener Tankstelle: Kunde darf nicht mit 200-Euro-Schein bezahlen

Streit an Wiener Tankstelle: Kunde darf nicht mit 200-Euro-Schein bezahlen
FOTO: zVg. iStock
4 Min. Lesezeit |

Ein Vorfall an einer Shell-Tankstelle am Wiener Praterstern sorgt für Aufregung: Ein 47-jähriger Kunde wollte seinen Tankbetrag von 130 Euro mit einem 200-Euro-Schein begleichen. Doch die Tankstelle verweigerte die Annahme mit Verweis auf eine interne Regelung, nach der 200-Euro-Scheine erst ab einem Betrag von 150 Euro akzeptiert werden. Der Kunde alarmierte daraufhin die Polizei und suchte rechtliche Klarheit.

Laut dem Betroffenen ereignete sich der Vorfall gegen 23 Uhr. Der Kassierer lehnte die Banknote ab, da 200-Euro-Scheine nur ab 150 Euro angenommen würden. Stattdessen sollte er den Betrag am nächsten Tag begleichen, nachdem er eine Schuldanerkenntnis unterschrieben hatte. Der Kunde erklärte dazu: „Ich konnte den Betrag sofort bezahlen, aber sie wollten den Schein nicht annehmen.“ Als der Kunde die Filialleitung forderte, verweigerte die Belegschaft dies. Schließlich rief der Kunde die Polizei, die ihm erklärte, dass die Tankstelle das Recht habe, ihre eigenen Zahlungsbedingungen festzulegen. „Die Polizei meinte, es sei alles in Ordnung, da die Tankstelle das Recht habe, ihre eigenen Regeln aufzustellen“, so der Kunde. Zu seinem Entsetzen bekam der Kunde zudem eine Anzeige von der Polizei wegen „öffentlicher Lärmerregung“.

„Wozu gibt es dann 200-Euro-Scheine?“

Für den betroffenen Kunden war die Situation nicht nur ärgerlich, sondern auch völlig unverständlich. „Ich kann ja verstehen, wenn man mir sagt, ich soll mit so einem Schein kein Kaugummi kaufen. Aber ich habe um 130 Euro getankt – das ist ja kein kleiner Betrag! Warum darf ich dann nicht mit einem 200er zahlen?“, empörte sich der Wiener. Besonders absurd erschien ihm die Regelung, dass die Banknote ab einem Betrag von 150 Euro sehr wohl akzeptiert werde. „Also wenn ich zwei Hunderter gehabt hätte, dann wäre es in Ordnung? Aber weil es nur einer ist, geht es nicht? Wo ist da die Logik?“ Für ihn war es eine reine Prinzipiensache: „Wenn es 200-Euro-Scheine gibt, dann sollten sie auch überall angenommen werden. Sonst kann man sie gleich abschaffen.“

Darf man 200-Euro-Scheine verweigern?

Nach der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen. Eine gesetzliche Durchsetzbarkeit fehlt jedoch, weshalb Unternehmen nicht bestraft werden können, wenn sie bestimmte Banknoten verweigern. Die OeNB erklärte hierzu: „Grundsätzlich muss Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel angenommen werden. Doch Unternehmen können in bestimmten Fällen eigene Regeln aufstellen.“ Kunden können lediglich den Zivilrechtsweg gehen. Die Europäische Kommission empfahl 2010, dass Euro-Banknoten grundsätzlich angenommen werden müssen, außer bei Sicherheitsbedenken oder Wechselgeldmangel. Diese Empfehlung ist jedoch nicht bindend.

Shell nimmt Stellungnahme

Shell erklärte, dass es eine Empfehlung gebe, bei hohen Stückelungen vorsichtig zu sein, da große Bargeldbestände das Risiko von Raubüberfällen erhöhen. Der Unternehmenssprecher sagte: „Es gibt keine generelle Vorschrift, aber es wird geraten, mit hohen Banknoten vorsichtig umzugehen.“ Die Entscheidung über die Annahme von 200-Euro- oder 500-Euro-Scheinen liege jedoch bei den einzelnen Tankstellenbetreibern. An der Tankstelle in Frage ist dies auch klar sichtbar, da auf einem Aufkleber („Pickerl“) an der Kasse darauf hingewiesen wird, dass große Banknoten nicht akzeptiert werden.

[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]

Folgen für Konsumenten

Für Konsumenten kann diese Praxis problematisch sein, besonders wenn alternative Zahlungsmethoden nicht genutzt werden können. Im vorliegenden Fall konnte der Kunde nicht mit Karte zahlen, da sein Mobiltelefon nicht funktionierte. Trotz ausreichender Barmittel musste er den Betrag am nächsten Tag begleichen. Die OeNB setzt sich für eine verbindliche Annahmepflicht von Bargeld ein, um solche Konflikte zu vermeiden. Ein Sprecher der OeNB sagte dazu: „Wir setzen uns dafür ein, dass Bargeld immer als Zahlungsmittel akzeptiert wird, um solche Probleme zu verhindern.“ Bis eine klare rechtliche Regelung getroffen ist, müssen sich Konsumenten jedoch auf die Kulanz der jeweiligen Betreiber verlassen – was in diesem Fall offensichtlich nicht gegeben war.