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Markenkampf

Streit um den Namen Twitter: Elon Musks X klagt gegen Start-up

Streit um den Namen Twitter: Elon Musks X klagt gegen Start-up
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Nach Musks Umbenennung von Twitter zu X entbrennt ein Rechtsstreit um das Erbe der Marke. Ein Start-up beansprucht nun den Namen und das blaue Vogel-Symbol für sich.

Elon Musks Online-Plattform X befindet sich in einem rechtlichen Tauziehen mit dem aufstrebenden Unternehmen Operation Bluebird. Im Kern des Disputs steht die Frage, ob die Namensrechte an „Twitter“ sowie das ikonische blaue Vogel-Symbol durch die Umbenennung aufgegeben wurden. Operation Bluebird vertritt den Standpunkt, dass X die Markenrechte nicht mehr beanspruchen kann und hat entsprechende Schritte beim US-Patent- und Markenamt eingeleitet, um sich diese Rechte zu sichern.

Rechtliche Auseinandersetzung

Die Gegenseite reagiert mit juristischen Mitteln und beschuldigt das Start-up, einen „dreisten Diebstahl der weltbekannten Marke Twitter“ zu versuchen. Musk hatte die Plattform vor etwa drei Jahren für rund 44 Milliarden Dollar erworben und später die Umbenennung in X vollzogen. Dabei ließ er sämtliche Hinweise auf den Namen Twitter entfernen – ein Umstand, den Operation Bluebird als Beleg für die Aufgabe der Markenrechte interpretiert.

Das Start-up plant nun, eine Webseite unter dem Namen Twitter.new zu etablieren. X argumentiert hingegen, dass die umfassende Neugestaltung von Webauftritt und Anwendung keineswegs mit einem Verzicht auf die Markenrechte gleichzusetzen sei.

Markenrechtsstreit

Das Unternehmen führt an, dass Nutzer nach wie vor von „Tweets“ statt von „Posts“ sprechen und der Name Twitter weiterhin in Gebrauch sei. Auf der Plattform Twitter.new können Interessenten bereits Benutzernamen reservieren – laut Angaben der Webseite wurden bereits über 145.000 solcher Anfragen registriert.

Der Rechtsstreit verdeutlicht die vielschichtigen Aspekte des Markenrechts und die strategischen Überlegungen hinter Musks Entscheidung, Twitter in X umzubenennen. Beide Konfliktparteien bringen gewichtige Argumente vor: X besteht auf dem Fortbestand der Markenrechte trotz des Rebrandings, während Operation Bluebird eine Gelegenheit wittert, die vermeintlich aufgegebenen Rechte zu übernehmen.

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KO KOSMO-Redaktion
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