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Balkan

Strengere Regeln für Lebensmittel: Serbien führt eigenes Gütesiegel ein

Strengere Regeln für Lebensmittel: Serbien führt eigenes Gütesiegel ein
FOTO: iStock/Drazen Zigic
3 Min. Lesezeit |

Serbiens Lebensmittelregeln werden schärfer: Ein neues Kennzeichen und strengere Herkunftspflichten sollen Klarheit im Supermarktregal schaffen.

Serbiens Landwirtschaftsministerium hat eine Novelle der Verordnung über Deklarierung, Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln ausgearbeitet. Sie sieht unter anderem eine neue grafische Kennzeichnung „100 % aus Serbien“ sowie verschärfte Vorschriften zur Herkunftsangabe bei bestimmten Produkten vor. Mit den Neuregelungen soll die heimische Produktion gestärkt und das Vertrauen der Konsumenten in die Herkunft der im Land angebotenen Lebensmittel erhöht werden.

Das zentrale Element der Novelle ist die Einführung eben jener Kennzeichnung „100 % aus Serbien“, die Produkte ausweist, deren Zutaten ausschließlich aus serbischer Produktion stammen. Die Verwendung ist freiwillig – wer sie nutzt, trägt jedoch die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, wie es das serbische Lebensmittelsicherheitsgesetz vorsieht. Bei falscher Deklarierung drohen Strafen.

Eine Ausnahme gilt für minimale Zutatenanteile, die im Inland nicht beschafft werden können: Bis zu zwei Prozent sind zulässig, sofern sie weder Zusammensetzung noch Beschaffenheit noch Nährwert des Produkts beeinflussen.

Neue Kennzeichnungspflichten

Im Zuge der Novelle wird die bisherige grafische Kennzeichnung für serbisches Fleisch – die bislang am Preis oder neben dem Produkt angebracht war – abgeschafft. An ihre Stelle tritt die einheitliche Kennzeichnung „100 % aus Serbien“, die künftig produktübergreifend eingesetzt werden kann. Für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie für Rind- und bestimmte Geflügelprodukte nicht-serbischer Herkunft wird zudem eine Pflicht zur klar sichtbaren Angabe des Herkunftslandes eingeführt.

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Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Schriftgröße auf Produktdeklarationen angehoben. Die Mindesthöhe der Buchstaben beträgt künftig fünf Millimeter; bei kleineren Verpackungen mit einer Fläche von bis zu 80 Quadratzentimetern sind mindestens zwei Millimeter vorgeschrieben. Neu ist außerdem die Verpflichtung, auf Deklarationen von Milch und Milchprodukten Name und Adresse des in Serbien registrierten Erzeugers oder Verarbeiters anzuführen – eine Maßnahme, die auf mehr Transparenz und eine bessere Information der Konsumenten über die Produktherkunft abzielt.

Übergangsfristen

Produkte, die vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bereits verpackt und deklariert wurden und die geänderten Anforderungen nicht erfüllen, dürfen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, längstens jedoch bis 30. Juni 2026, weiterhin verkauft werden. Die neuen Vorschriften für die Deklaration von Milch und Milchprodukten sowie für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von nicht-serbischem Fleisch treten mit 1. Juli 2026 in Kraft.

Die grafische Kennzeichnung „100 % aus Serbien“ kann hingegen unmittelbar genutzt werden: Die Verordnung wurde am 6. März 2026 im Amtsblatt der Republik Serbien veröffentlicht und tritt acht Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.