In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich entschieden, dass die Erhebung pauschaler Netzzutrittsentgelte in vielen Fällen unzulässig ist. Diese Gebühren mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes zahlen, um zur Finanzierung des Netzausbaus beizutragen.

Das Urteil verdeutlicht, dass solche Entgelte nur dann erhoben werden dürfen, wenn konkrete Maßnahmen zur Erweiterung der Netzinfrastruktur tatsächlich vorgenommen wurden. In Fällen, in denen keine baulichen oder strukturellen Maßnahmen durch die Netzbetreiber erfolgt sind, sind die Entgelte unrechtmäßig.
Alle österreichischen Netzbetreiber sind nun verpflichtet, dieses Urteil kundenorientiert umzusetzen. Netzbetreiber wie die Netz NÖ haben bereits begonnen, die Rückerstattung der unrechtmäßig eingezogenen Gebühren vorzubereiten, mit dem Ziel, diese Rückzahlungen noch in diesem Jahr durchzuführen.
Einfacher Ablauf für betroffene Kunden
Kunden, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen keinen Antrag stellen. Die E-Wirtschaft Österreich hat klargestellt, dass alle betroffenen Besitzer von Photovoltaikanlagen automatisch benachrichtigt und die entsprechenden Beträge rückerstattet werden.
Rückzahlungsberechtigt sind alle Betreiber von Erzeugungsanlagen, die seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittsentgelte entrichtet haben, ohne dass dafür tatsächliche Ausbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Dank einer Kulanzregelung profitieren in einigen Fällen auch Betreiber, bei denen die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
Ein konkretes Beispiel bietet der Betreiber Netz NÖ: Für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp wurden einmalige Gebühren von etwa 60 Euro berechnet. Rund 80.000 Haushalte sind betroffen und werden bald über die konkreten Schritte der Rückerstattung informiert.
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