Eine Badnerin erhielt nach einem Einkauf im Tedi-Geschäft in Baden eine unerwartete Nachforderung. Die Frau hatte im April 2024 den Kundenparkplatz genutzt, dabei jedoch die erlaubte Parkdauer von einer Stunde um sechs Minuten überschritten.
„Ich hatte einiges zu kaufen, weil ich eine neue Wohnung bezogen habe“, erklärte sie der „Kronen Zeitung“ zu ihrem längeren Aufenthalt. Die Kundin konnte mit einem Kassenbeleg nachweisen, dass sie nur zwei Minuten vor Verlassen des Parkplatzes an der Kasse bezahlt hatte.
Überraschend kam die Konsequenz erst mit erheblicher Verzögerung. Rund zwölf Monate nach dem Vorfall flatterte der Frau eine Zahlungsaufforderung über 75 Euro ins Haus, die innerhalb von zwei Wochen zu begleichen sei.
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Bei ihrer Beschwerde verwies der Diskonter sie lediglich an die beauftragte Parkraumüberwachungsfirma. Von dort erhielt sie die knappe Auskunft, dass eine Stornierung der Forderung nicht möglich sei.
Rechtliche Einschätzung
Die Betroffene empfand dieses Vorgehen als besonders frustrierend. Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) bewertet die Situation differenziert. Wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer in der „Krone“ darlegt, sei die Forderung rechtlich zulässig: „Eine solche ist aus unserer Sicht auch wesentlich fairer als die Drohung mit Besitzstörungsklage“, so Hoffer.
Die Verjährungsfrist für derartige Vertragsstrafen betrage drei Jahre. Kritisch sieht der Jurist jedoch, dass ausgerechnet das mit der Überwachung beauftragte Unternehmen über mögliche Kulanz entscheide – dies mache „den Bock zum Gärtner“.
Fehlende Stellungnahmen
Bemerkenswert bleibt das Kommunikationsverhalten der beteiligten Unternehmen: Sowohl der Diskonter Tedi als auch die verantwortliche Parkraumüberwachungsfirma waren laut „Krone“ für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Trotz der öffentlichen Diskussion über den Fall.
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