Parken, zahlen, ärgern: Auf einem Villacher Parkplatz drohen saftige Strafen bis zu 1.500 Euro. Selbst wer nur kurz einen Imbiss besucht, riskiert teure Konsequenzen.
Der Parkplatz des Fachmarktzentrums in der Maria-Gailer-Straße entwickelt sich zunehmend zum Ärgernis für Besucher. Verantwortlich dafür ist die besonders strenge Parkraumüberwachung. Das Problem beschränkt sich nicht nur auf Villach und Wien – in ganz Österreich nehmen Beschwerden über unverhältnismäßig hohe und intransparente Strafzahlungen für Parkverstöße zu.
Vor etwa zwei Wochen schilderte ein Villacher seinen Fall: Er hatte im April zweimal einen Imbissstand auf dem Parkplatz aufgesucht. Die Folge waren zwei Strafzettel zu je 110 Euro, weil er den Parkplatz außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Fachmarktzentrums benutzt hatte. Eine weitere Betroffene kontaktierte das Portal 5 Minuten, nachdem sie ebenfalls eine Strafe von 110 Euro erhalten hatte – obwohl sie nach eigenen Angaben zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht vor Ort gewesen war. In beiden Fällen blieben Kulanzanfragen bei der zuständigen Firma Loyal Parking GmbH erfolglos.
Hohe Strafzahlungen
Diese Forderungen von 110 bzw. 220 Euro erscheinen jedoch gering im Vergleich zu einem aktuellen Fall: Eine Kundin des Fachmarktzentrums erhielt kürzlich eine Zahlungsaufforderung über rund 1.500 Euro für angeblich unberechtigtes Parken. In ihrer Not wandte sie sich an die Filiale von Betten Reiter. Das Unternehmen wäre bereit zu helfen, benötigt jedoch ihre Kontaktdaten, die sie bei ihrem Besuch nicht hinterlassen hat.
Hilfe für Betroffene
Ein Sprecher von Betten Reiter erklärte gegenüber 5 Minuten: „Wir bitten die Frau, sich über unser speziell eingerichtetes Kontaktformular bei uns zu melden. Dann können wir den Fall an den Eigentümer des FMZ weiterleiten, der wiederum die Parkplatzüberwachung kontaktiert.“ Auf diesem Weg kann die Strafe annulliert werden. Dieses Vorgehen hat Betten Reiter bereits mehrfach erfolgreich praktiziert, um Kunden mit Parkstrafen zu unterstützen. Betroffene müssen lediglich ein Foto der Strafverfügung hochladen. Bei geringfügigen Vergehen im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten oder bei bloßem Durchfahren des Parkplatzes vermittelt das Unternehmen gerne.
Der Sprecher schränkt jedoch ein: „Wenn jemand beispielsweise die ganze Nacht dort geparkt hat, ist eine Stornierung natürlich nicht möglich.“
Rechtliche Entwicklungen
Die private Parkraumüberwachung steht österreichweit zunehmend in der Kritik. Laut aktuellen Daten der Arbeiterkammer wurden allein im ersten Quartal 2025 über 2.000 Beschwerden wegen unverhältnismäßig hoher Parkstrafen registriert, mit Forderungen zwischen 55 und 1.500 Euro. Ein wichtiges Urteil des Landesgerichts Klagenfurt verpflichtet private Parkraumbetreiber seit April 2025, deutlich sichtbare Hinweisschilder mit lesbaren Geschäftsbedingungen anzubringen und bei Erstverstößen maximal 90 Euro ohne Zusatzgebühren zu verlangen.
Die Loyal Parking GmbH, die auch den Villacher Parkplatz bewirtschaftet, wurde in den vergangenen zwei Monaten bereits dreimal wegen intransparenter Geschäftspraktiken abgemahnt. Experten raten Betroffenen, strittige Forderungen nicht unmittelbar zu bezahlen und bei offensichtlich überhöhten Beträgen rechtliche Beratung zu suchen.
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