In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit hat das Schweizer Bundesgericht klargestellt, dass minderjährige Personen ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung ihr Geschlecht oder ihren Vornamen im Zivilstandsregister ändern dürfen.
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Die Entscheidung folgte einer Beschwerde von Eltern, deren 16-jähriges Kind eine Änderung seines Geschlechtseintrags vorgenommen hatte. 2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei. Während Corona hatte das junge Mädchen viel Zeit allein und online verbracht.
Urteil des Bundesgerichts
Das Verfahren erreichte das höchste Gericht der Schweiz, nachdem die Genfer Justiz die Klage der Eltern abgewiesen hatte. Diese waren der Meinung, dass der zuständige Zivilstandsbeamte nicht befugt sei, die Entscheidungsfähigkeit ihres Teenagers zu prüfen. Sie forderten, dass ein auf Geschlechterfragen spezialisierter Psychiater diese Beurteilung vornehmen sollte. Trotzdem bestätigte das Bundesgericht, dass für den Verwaltungsakt der Eintragsänderung keine elterliche Zustimmung notwendig sei und es sich nicht um irreversible körperliche Änderungen handle.
Hintergrund und Reaktionen
Der Fall erregte sowohl national als auch international Aufmerksamkeit. Das jugendliche Kind hatte seinen Eltern zunächst in einem Brief mitgeteilt, dass es eine Geschlechtsänderung anstrebe. Die Eltern suchten Ärzte in einem staatlichen Krankenhaus auf. Während eines halbstündigen Termins wurde der 13-Jährigen das „Gender-Einhorn“ gezeigt. Gegen Ende des kurzen Gesprächs teilte das Personal den Eltern mit, dass ihre Tochter an Geschlechtsdysphorie leide. Die Eltern, die gegen Pubertätsblocker und einen Geschlechterwechsel sind, zogen daraufhin Psychiater zu Rate, die das Anliegen unterstützten.
Die Schule des Mädchens führte eine „soziale Transition“ durch, bei der die Schülerin in jeder Hinsicht wie ein Junge behandelt wurde – trotz des ausdrücklichen Widerspruchs der Eltern.
In der Folge geriet der Jugendliche jedoch in eine suizidale Krise, was die Einschaltung der Jugendschutzbehörde des Kantons Genf im Februar 2023 zur Folge hatte. Diese entzog den Eltern vorläufig das Sorgerecht und brachten das Kind in einem Heim unter. Die Eltern wurden des Missbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung vorgezogen hatten. Das Jugendamt sagte den Eltern, sie sollten „einfach akzeptieren, dass Sie einen Sohn haben.“
Eltern verzweifelt
Zur Unterstützung holten die Eltern die christliche Organisation ADF International, die den Rechtsstreit finanziell unterstützte und eine weltweite Kampagne startete. Ein von den Eltern veröffentlichtes Video, in dem sie über den vermeintlichen Verlust ihres Kindes an die Transgender-Bewegung sprachen, sorgte zusätzlich für Aufsehen. Die Eltern, die aus Sicherheitsgründen und für den Schutz ihrer Kinder anonym auftreten, stehen nun vor Gericht.
Der Vater sagte: „Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter. Unsere Tochter lebt jetzt in einem Jugendheim. Unser Zugang zu ihr wird durch die Regierung reguliert.“ Die Mutter ist verzweifelt: „Wir wollen, dass unsere Tochter nach Hause kommt. Wir lieben und vermissen sie. Ich kann es nicht fassen, dass dein Kind weggenommen werden kann, nur weil du versuchst, es zu schützen.“
The Swiss government has stolen a child from her parents, after they refused to give their girl puberty blockers!
— Billboard Chris 🇨🇦🇺🇸 (@BillboardChris) July 11, 2024
For more than a year, she has been placed in a government home, and authorities may now begin medically transitioning her without her parents’ consent!
“We, as… pic.twitter.com/EVnoO0RSK2
Der Unternehmer Elon Musk äußerte sich hierzu auf der Plattform X besorgt: „Das Virus des Selbstmordgedankens breitet sich in der gesamten westlichen Zivilisation aus.“ Diese Kontroversen verdeutlichen die komplexen und emotional aufgeladenen Debatten um Geschlechtsidentität und elterliche Verantwortung.
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