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U-Haft

Terrorwarnung in Wien: Verdächtiger wieder frei

(FOTO: iStock/Daniel Sztork)
(FOTO: iStock/Daniel Sztork)

Drei Personen wurden vor Weihnachten in einer Flüchtlingsunterkunft in Ottakring festgenommen, weil sie im Verdacht standen, Teil eines radikalislamischen Terrornetzwerks zu sein, das Anschläge auf den Stephansdom plante. Nun ist einer von ihnen wieder auf freiem Fuß.

In der Mitte der Kontroverse stehen ein 47-jähriger Tschetschene, ein 28-jähriger Tadschike und dessen 27 Jahre alte Ehefrau. Sie alle lebten seit 2022 in Wien und wurden verdächtigt, Teil eines länderübergreifenden radikalislamischen Terrornetzwerks zu sein. Der 47-Jährige, ein Familienvater und bisher unbescholten, war derjenige, der am Freitag wieder entlassen wurde. „Er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft enthaftet“, teilte sein Verteidiger Florian Kreiner mit.

„Kein einziges Beweismittel“

Die Festnahme der Verdächtigen erfolgte vor Weihnachten in der Flüchtlingsunterkunft, in der sie lebten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 14 Mobiltelefone sichergestellt, die seither ausgewertet werden. Doch in Bezug auf den 47-Jährigen gab es „von Anfang an kein einziges Beweismittel“, betonte sein Anwalt Kreiner. „Er ist nur deshalb festgenommen worden, weil er in der Flüchtlingsunterkunft zufällig direkt neben dem 28 Jahre alten Tadschiken gewohnt hat.“

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte gegen die mutmaßliche Zelle der Terrorgruppe Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) wegen terroristischer Vereinigung in Verbindung mit terroristischen Straftaten. Doch der dringende Tatverdacht gegen den 47-Jährigen erhärtete sich nicht, wie Behördensprecherin Nina Bussek feststellte. Daher wurde die Anordnung zu seiner Entlassung erlassen.

Anschlagspläne: Neue Bedrohung durch Terrorgruppe ISPK

Während der 47-Jährige nun auf freiem Fuß ist, befinden sich der 28-Jährige und seine Ehefrau weiterhin in U-Haft. Ob diese verlängert wird, entscheidet am Montag das Landesgericht für Strafsachen in einer Haftprüfung. Doch Kreiner ist der Ansicht, dass die Untersuchungshaft nicht hätte beantragt werden dürfen: „Die Staatsanwaltschaft hätte nie die U-Haft beantragen, das Landesgericht für Strafsachen diesen Antrag nie genehmigen dürfen.“