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Mordanklage

Tödliches Treffen mit Ex-Freundin: Ungar vor Mordgericht

Gerichtshammer Mord
(Symbolbild FOTO: iStock)

Ein nächtliches Treffen, ein gezielter Kopfschuss, eine internationale Fahndung: Der Fall des Ungarn Krisztian P. kommt nun vor Gericht.

Knapp sechs Monate nach dem tödlichen Schuss auf einem Parkplatz in Maria Alm hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun Anklage gegen den 33-jährigen Ungarn Krisztian P. erhoben. Der Vorwurf lautet auf Mord. Laut Anklageschrift tötete er seine frühere Partnerin Jenny Z. (34) mit einem gezielten Kopfschuss aus einem Revolver-Karabiner.

Der Fall erschütterte die Region: In der Nacht zum 3. Mai kam es auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Maria Alm zur tödlichen Konfrontation. Der als Saisonnier tätige Ungar Krisztian P. hatte sich dort mit seiner ehemaligen Freundin Jenny Z., einer Kellnerin aus Thüringen, verabredet. Die beiden hatten sich Anfang 2024 kennengelernt, ihre Beziehung endete jedoch Ende des Jahres.

Das nächtliche Treffen um 0.40 Uhr war von P. initiiert worden, angeblich um persönliche Gegenstände auszutauschen. Die Ermittlungen ergaben, dass Jenny Z. in Begleitung einer Freundin zum vereinbarten Treffpunkt fuhr. Während die Begleiterin im Fahrzeug wartete, sprach P. mit seiner Ex-Partnerin. Dann folgte der schockierende Moment: Der 33-Jährige holte einen Revolver-Karabiner aus seinem gemieteten Wagen und richtete die Waffe gegen die Frau. Der Anklage zufolge setzte er den Lauf an ihre Stirn und drückte ab – das Projektil durchschlug den Kopf des Opfers.

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Internationale Fahndung

Nach der Tat flüchtete P. in Richtung Niederlande. Die Behörden leiteten eine internationale Fahndung ein und veröffentlichten sein Foto. Spezialisten des Bundeskriminalamts nahmen seine Spur auf. In München ließ der Flüchtige seinen gemieteten Škoda Octavia zurück und setzte seine Flucht mit der Bahn fort. Wie die „Krone” berichtete, hatte er vor seiner Tat offenbar sein Bankkonto aufgelöst.

Am 8. Mai gegen 9 Uhr erfolgte der Zugriff: Vor einem Supermarkt in Utrecht nahmen niederländische Beamte den Gesuchten fest. Nach seiner Inhaftierung in den Niederlanden wurde P. Ende Juli nach Österreich überstellt. Seither sitzt er in der Justizanstalt Puch bei Salzburg in Untersuchungshaft. Eine gerichtlich beauftragte Neuropsychiaterin kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass der Verdächtige zurechnungsfähig ist. Bemerkenswert: Die Tatwaffe hatte er kurz vor dem Verbrechen legal erworben, ebenso besaß er eine gültige Waffenbesitzkarte.

Weitere Anklagepunkte

Obwohl P. als unbescholten gilt, war er Ende 2024 bereits wegen mutmaßlicher gefährlicher Drohung angezeigt worden – Anzeigerin war das Opfer.

Auch in der Haftanstalt fiel der Angeklagte auf: Am 5. September setzte er seine Matratze in Brand und leistete laut Anklageschrift Widerstand gegen Justizwachebeamte. Daher umfasst die Anklage neben Mord auch die Vorwürfe der Brandstiftung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Da die Anklage noch nicht rechtskräftig ist, steht ein Prozesstermin noch aus.

Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 20 Jahren und lebenslänglich rechnen.