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Familientragödie

Enkel zündete Oma (94) an – “Ich will sterben” waren ihre letzten Worte

Feuerzeug
FOTO: iStock/EyeEm Mobile GmbH

Ein Familienstreit um unbezahlte Rechnungen endete in einer unfassbaren Gewalttat. Nun steht ein 33-Jähriger wegen Mordes an seiner Großmutter vor Gericht.

Am Dienstag wurde Christoph K. (33) in Fußfesseln vor das Landgericht Landshut geführt. Die Anklage wiegt schwer: Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge. Der Staatsanwaltschaft zufolge eskalierte am 20. März ein Streit zwischen dem 33-Jährigen und seiner Mutter wegen unbezahlter Rechnungen. Als seine Mutter gerade ihre 94-jährige Mutter betreute, betrat er das Zimmer und beging eine unfassbare Tat – er übergoss die Haare der pflegebedürftigen Seniorin mit Desinfektionsmittel und setzte sie in Brand.

Die brennende Seniorin stürzte neben ihr Bett. Bei vollem Bewusstsein litt sie unter enormen Schmerzen und rief verzweifelt: „Ich bin verbrannt, ich bin verbrannt, ich will sterben”. Die Mutter des Angeklagten floh aus dem Haus, da sie um ihr eigenes Leben fürchtete, während ihr Sohn die Verfolgung aufnahm.

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Rettungsversuch

Sie alarmierte den Notruf und suchte bei einer Nachbarin Schutz. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte waren die Flammen an der Großmutter bereits erloschen. Die Schwerverletzte, die massive Verbrennungen an Kopf, Hals und Oberkörper erlitten hatte, wurde per Hubschrauber in eine Spezialklinik nach Murnau am Staffelsee transportiert. Den Enkel nahmen Beamte im Garten fest.

Schwere Vorwürfe

Knapp vier Wochen nach dem Angriff erlag die 94-Jährige ihren schweren Verletzungen. Die Anklagebehörde sieht sämtliche Mordmerkmale erfüllt: niedere Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch Alkohol- und Drogenkonsum zwar vermindert, aber nicht vollständig aufgehoben.

Sie stuft ihn als gemeingefährlich ein. Beim Prozessauftakt schwieg Christoph K. zu den Tatvorwürfen und machte lediglich Angaben zu seiner Person.

Seine Mutter berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Das Gericht hat für den Prozess insgesamt drei Verhandlungstage anberaumt.