Nach jahrelangem Ringen um Anerkennung wird die Pflegearbeit in Österreich aufgewertet. Die Dreierkoalition setzt ein deutliches Signal für den Berufsstand.
Ab dem 1. Jänner 2026 werden Pflegeberufe in Österreich offiziell als Schwerarbeit eingestuft. Diese Entscheidung erfüllt eine seit langem bestehende Forderung der Berufsgruppe und wurde von der aktuellen Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos beschlossen. Die Regierungspartner betonen, dass die Aufnahme in die Schwerarbeitsverordnung den Pflegekräften mehr Fairness und Anerkennung bringen soll und die tatsächlichen Belastungen des Pflegealltags angemessener widerspiegelt.
Bei der Präsentation der Reformeckpunkte traten Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), ÖVP-Klubobmann August Woginger und Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser gemeinsam auf. In ihrer Stellungnahme unterstrichen sie den Doppelcharakter der Pflegearbeit: “Pflege ist Schwerarbeit – körperlich wie emotional. Die Betroffenen verdienen nicht nur Respekt, sondern auch sozialrechtliche Absicherung.”
Zugangsvoraussetzungen
Die grundlegenden Anforderungen für den Zugang zur Schwerarbeitspension bleiben unverändert: Anspruchsberechtigte müssen mindestens 60 Jahre alt sein, 45 Versicherungsjahre nachweisen und innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte mindestens 120 Monate in der Schwerarbeit tätig gewesen sein. In die Berechnung fließen auch Kindererziehungszeiten sowie Perioden des Arbeitslosengeldbezugs ein. Mit der Neuregelung erfahren Pflegekräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder mobilen Diensten erstmals eine gesetzliche Anerkennung ihrer besonderen Arbeitsbelastung.
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Bemerkenswert ist zudem, dass bereits Auszubildende in Pflegeberufen Versicherungszeiten ansammeln können. Die nun beschlossene Reform beendet eine jahrelange Auseinandersetzung über die rechtliche Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals.
Begünstigter Personenkreis
Von der Regelung profitieren alle Beschäftigten mit überwiegend pflegerischen Tätigkeiten, nicht jedoch Mitarbeiter in administrativen oder leitenden Funktionen. Auch Teilzeitkräfte können die Vorteile nutzen, sofern ihr Beschäftigungsausmaß mindestens 50 Prozent beträgt. Nach Schätzungen werden jährlich etwa 1.000 zusätzliche Pflegekräfte von dieser Reform profitieren können.
Die Regierung betont dabei, dass die Maßnahme nicht als Anreiz zum früheren Berufsausstieg gedacht ist, sondern vielmehr der sozialen Absicherung dient – parallel dazu bleiben verbesserte Arbeitsbedingungen ein zentrales Anliegen.
Obwohl auch andere Berufsgruppen ähnliche Forderungen stellen, konzentriert sich die aktuelle Reform ausschließlich auf den Pflegebereich.
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